Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt: Jetzt!: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juli 2022, 23:35 Uhr
Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt: Jetzt! Ist eine Volksinitiative der Kreisverbände aus dem Landesverband Sachsen Anhalt
Vertrauenspersonen[Bearbeiten]
1. Weber, Hans-Dieter
2. Otto, Tobias
3. Dr. Leschik, Susanne Gabriele
4. Prof. Dr. Schäfer, Dieter Klaus
5. Fontes, Lothar
Gegenstand:[Bearbeiten]
Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt der Basisdemokratischen Partei Deutschland sowie Unterzeichner dieser Volksinitiative fordern den Landtag
von Sachsen-Anhalt auf, die gesetzlichen Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie für Einwohneranträge, Bürgerbegehren
und Bürgerentscheide grundsätzlich zu reformieren und dabei wesentlich praktikabler und bürgerfreundlicher auszugestalten. Insbesondere sollen die
Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden entfallen.
Begründung:[Bearbeiten]
Direkte Demokratie stärkt die Transparenz und Kontrolle der Politik. Bürgerbeteiligung ist ein Muss für einen modernen Staat des 21. Jahrhunderts.
Das Allensbach-Institut belegte in einer Umfrage: „In den ostdeutschen Bundesländern vertreten 45 Prozent der Befragten die Ansicht in einer ‚Scheindemokratie‘
zu leben. 28 Prozent aller Deutschen finden laut dieser Umfrage, dass das demokratische System in Deutschland ‚grundlegend geändert‘ gehöre.“ (1)
Direkte Demokratie ist in Sachsen-Anhalt sowohl im Land als auch in den Kommunen zwar möglich, jedoch gesetzlich so restriktiv geregelt, dass diese in der
politischen Praxis nicht funktioniert. In Sachsen-Anhalt gab es seit 1990 lediglich 4 Volksbegehren, wovon 3 am Unterschriftenquorum gescheitert sind.
Lediglich ein einziges Volksbegehren schaffte es bis zum Volksentscheid, scheiterte dann aber am Zustimmungsquorum.
Im Ergebnis gab es in Sachsen-Anhalt seit 1990 noch nicht einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid! (2)
In den 229 Kommunen Sachsen-Anhalts fanden im Zeitraum 2015-2019 insgesamt 15 direktdemokratische Verfahren statt. Das entspricht 3 Verfahren pro Jahr.
Pro Kommune gibt es daher im Durchschnitt ein einziges Bürgerbegehren alle 76 Jahre. Die Reform im Jahr 2018 hat bisher keine nennenswerten Effekte
gebracht: Von 2019 bis 2021 fanden in Sachsen-Anhalt lediglich 3 Bürgerentscheide statt, von denen 2 am Zustimmungsquorum scheiterten. (3)
Zustimmungsquoren widersprechen jedweder Logik. Während Quoren bei Entscheiden gelten, die durch den Souverän selbst getroffen werden, haben
Wahlen, durch die der Souverän lediglich repräsentiert wird, kein Quorum.
In den letzten 3 Jahren gab es also in den 229 Kommunen lediglich einen einzigen erfolgreichen Bürgerentscheid!
Achtung bitte beachten !
Der "Unterschriftenbogen Volksinitiative" ist nur gültig mit Einleitungstext.
Daher unbedingt beiderseitig und im Querformat ausdrucken (Dublexdruck).
Einzelnachweise[Bearbeiten]
(1) https://www.welt.de/238105613
(2) https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern
(3) https://www.mehr-demokratie.de/themen/buergerbegehren-in-den-kommunen/buergerbegehrensbericht-2020