AG Sachstandanfrage/WHO Pandemie Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. August 2024, 18:24 Uhr
Sachstandfrage WHO-Pandemie-Vertrag[Bearbeiten]
Zum Kenntnisgewinn wurde am 01.06.2024 neben einer Beschwerde, dass auf die erste Anfrage nicht oder nur ausweichend geantwortet wurde eine Sachstandanfrage zum Thema WHO Vertrag an alle Bundestagsabgeordnete und EU-Abgeordnete per Mail versandt. Alle Abgeordneten die auf die erst Anfrage geantwortet hatten wurden von dieser Anfrage ausgenommen.
Hiermit wird Kenntnis darüber gegeben welche Frage gestellt wurde und welche Antworten hier eingegangen sind.
Soweit Interesse an weiteren Sachstandanfragen besteht, ob in Form von Vorschlägen oder direkter Mitarbeit gerne dies an unsere Mailadresse senden.
Anfragetext[Bearbeiten]
Rücklauf und Antworten[Bearbeiten]
(...) Durch die Gründung der WHO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen brachte die Staatengemeinschaft bereits 1948 zum Ausdruck, dass eine Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit und damit eine Koordinierung des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens vor großer Bedeutung ist. Die WHO ist keine Nichtregierungsorganisation. Die Mitgliedschaft in der WHO steht allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offen. Die WHO zählt heute 194 (von 195 möglichen) Mitgliedstaaten – das zeigt die Bedeutung und Wichtigkeit, die ihr über alle Regionen und Kontinente hinweg beigemessen wird.
Eine handlungsfähige WHO ist für eine langfristige Strategie gegen künftige Gesundheitsbedrohungen von essenzieller Bedeutung. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich deshalb zu einer Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aufgrund der Covid-19 Pandemie entschieden. Die IHR zu erneuern sowie einen Pandemievertrag zu erarbeiten, liegt auch in unserem Interesse. Ziel soll die Verhinderung von globalen Gesundheitskrisen und die Verbesserung der weltweiten Koordinierung bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen unter dem Dach der WHO sein.
Die ursprünglichen Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden bereits mehrmals überarbeitet, und zwar 2022 zum letzten Mal. Der aktuelle Prozess ist also kein Novum. In der dritten Diskussionsrunde im April 2023 wurden rund 300 Änderungen in kritischen Bereichen, wie Kernkapazitäten für Überwachung und Reaktion, sowie Zusammenarbeit und Unterstützung unter den 194 Mitgliedsstaaten der WHO debattiert.
Eine bessere und verlässlichere finanzielle Ausstattung der WHO durch die Anhebung der zweckungebundenen Mitgliedsbeiträge unterstütze ich wie auch meine Fraktion. Denn ein höheres Engagement der Mitgliedstaaten stärkt auch die Unabhängigkeit der WHO von privaten Geldgebern.
Die WHO muss durch das Pandemieabkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus erwarten wir als CDU/CSU-Fraktion von der Bundesregierung, dass sichergestellt wird, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben.
Unsere Fraktion hat im Bundestag über ihren Antrag „Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien“ abstimmen lassen. Sie finden den Antrag anbei. Leider wurde er von den Ampelfraktionen abgelehnt (...)
(...) Durch die Gründung der WHO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen brachte die Staatengemeinschaft bereits 1948 zum Ausdruck, dass eine Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit und damit eine Koordinierung des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens vor großer Bedeutung ist. Die WHO ist keine Nichtregierungsorganisation. Die Mitgliedschaft in der WHO steht allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offen. Die WHO zählt heute 194 (von 195 möglichen) Mitgliedstaaten – das zeigt die Bedeutung und Wichtigkeit, die ihr über alle Regionen und Kontinente hinweg beigemessen wird.
In unserer globalen Welt wird es immer wieder globale Gesundheitsherausforderungen geben, z.B. durch übertragbare Krankheiten, die vor Grenzen keinen Halt machen. Für diese müssen wir gewappnet sein, da sie nur durch abgestimmtes Handeln eingedämmt werden können. Eine handlungsfähige WHO ist für eine langfristige Strategie gegen künftige Gesundheitsbedrohungen von essenzieller Bedeutung. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich deshalb zu einer Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aufgrund der Covid-19 Pandemie entschieden. Die IHR zu erneuern sowie einen Pandemievertrag zu erarbeiten, liegt auch in unserem Interesse.
Ziel soll die Verhinderung von globalen Gesundheitskrisen und die Verbesserung der weltweiten Koordinierung bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen unter dem Dach der WHO sein. Das dafür neu geschaffene Verhandlungsgremium soll der 77. Weltgesundheitsversammlung in diesem Jahr ein Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegen. Damit ist aber kein Automatismus verbunden, denn gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung treten Verträge und Abkommen für jeden Mitgliedstaat erst dann in Kraft, wenn er sie in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert hat.
Die ursprünglichen Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden bereits mehrmals überarbeitet. 1969 (als sie zu Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden), 1981, 2014 und 2022. Der aktuelle Prozess ist also kein Novum. In der dritten Diskussionsrunde im April 2023 wurden rund 300 Änderungen in kritischen Bereichen, wie Kernkapazitäten für Überwachung und Reaktion, sowie Zusammenarbeit und Unterstützung unter den 194 Mitgliedsstaaten der WHO debattiert.
Die WHO muss durch das Pandemieabkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus erwarten wir als CDU/CSU-Fraktion von der Bundesregierung, dass sichergestellt wird, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen und sich konsequent dafür einzusetzen, den sogenannten One-Health-Ansatz zu verankern, da nur die zusammenhängende Betrachtung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt einen nachhaltigen und ganzheitlichen Gesundheitsbegriff darstellt. Außerdem soll aktiv gegen die negativen Auswirkungen von gesundheitsbezogenen Fehlinformationen und Hassreden, besonders in sozialen Medien, vorgegangen werden.
Kürzlich hat der Deutsche Bundestag unseren Antrag mit den Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema beraten. Sie finden den Antrag im Internet unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009737.pdf . (...)
(...) Parlamentarische Initiativen rund um die Anpassung der WHO-Verträge waren bereits zu Beginn des Jahres 2024 Gegenstand von Beratungen des Deutschen Bundestages. Die damaligen Initiativen wurden seinerzeit an die Fachausschüsse überwiesen (vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-who-pandemieabkommen-988624). Im Zuge dieser Debatte brachte auch die AfD-Fraktion einen eigenen Antrag ein, der forderte, die Pandemiepläne der WHO sowie zahlreiche weitere derartiger Gesundheitsvorschriften abzulehnen bzw. abzuschaffen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010391.pdf), insbesondere auch die Ablehnung der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die gesamten parlamentarischen Vorgänge bzw. die hierzu erfolgten Anhörungen können Sie hier nachverfolgen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-pa-ua-gg-who-997778.
Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geplante Abkommen zur Pandemievorsorge und -bekämpfung sowie die Reform der Internationalen Gesundheitsbestimmungen (IGV) war ferner Thema einer Kleinen Anfrage (20/7142) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten unserer Fraktion wollten von der Bundesregierung wissen, ob die Bundesregierung eigene Vorschläge zur IVG vorgelegt hat und wenn ja, welche (https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007142.pdf).
Erst kürzlich, im Mai 2024, brachte die AfD-Fraktion ferner eine weitere Kleine Anfrage ein, die sich mit dem WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften befasst.
Bei der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai in Genf werden weitreichende Themen wie der geplante WHO-Pandemievertrag und die Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften diskutiert. Die AfD-Fraktion will daher wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung der Entwurf des Pandemievertrags und die Änderungen an den Gesundheitsvorschriften angesichts einer jeweils festgelegten Frist von mehreren Monaten auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011478.pdf). Mit einer Beantwortung ist circa bis Mitte Juni zu rechnen.
Der oben erwähnte Antrag der AfD-Fraktion wurde jedoch in der Plenardebatte vom 16.05.2024 abgelehnt. Das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten können Sie hier einsehen: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=915 Die AfD-Fraktion hat geschlossen gegen die WHO abgestimmt, wie Sie der Übersicht entnehmen können.
Auf der kürzlich zu Ende gegangen Weltversammlung der WHO wurde jedoch keine Einigung erzielt und keine Neufassung verabschiedet. Die Neufassung der sogenannten Pandemieverträge dürfte also wohl in einigen Monaten wieder auf die Tagesordnung kommen.
Herr xxx und die gesamte AfD-Fraktion werden diese Entwicklung jedoch weiterhin sehr kritisch verfolgen und sich gegen die Pläne der WHO positionieren.
Im Übrigen ist dies eine seit Jahren gefestigte Haltung der gesamten AfD-Bundestagsfraktion und auch die Haltung von Herrn xxx. Schon zu Beginn der sogenannten Corona-Pandemie in den Jahren 2020ff. hat die AfD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Antrag (BT-DS 19/20115) die Reform der WHO gefordert. Seit 2021 arbeitet die WHO nun an einem Pandemievertrag und der Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften. Kürzlich hatten die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP einen Antrag eingebracht, der die Reformierung und Stärkung der WHO forderte. Mit diesem Antrag sollen die Beiträge der Mitgliedsländer auf 50% bis 2030 angehoben werden, um den Einfluss von Spendern und privaten Geldgebern auf die WHO zu reduzieren.
Dieser Ansatz ist völlig unzureichend. Seit vielen Jahren sinken die finanziellen Zuwendungen der Staaten, was auch ein Ausdruck für die Geringschätzung der Arbeit der WHO ist. Deutschland aber zählte mit einem Beitrag von mehr als 1,26 Milliarden Dollar in den Jahren 2020 und 2021 zu dem größten Geldgeber der WHO. Mit diesem Vertrag und den geplanten Änderungen würde eine enorme Machtübertragung an die WHO auf nicht gewählte, nicht rechenschaftspflichtige Bürokraten erfolgen. Er soll die Basis sein für ein effektiveres globales Pandemiemanagement und seine Durchsetzungsfähigkeit verbessern. Pandemiemaßnahmen könnten dann sogar gegen den Willen des betroffenen Landes und ohne Mitwirkung der Länderparlamente beschlossen werden. Einen eigenen Weg zu gehen, wie ihn Schweden erfolgreicher als alle anderen Staaten in der Coronapandemie umgesetzt hatte, wäre dann nicht mehr möglich. Diese Zentralisierungsbestrebungen widersprechen dem allgemeinen Demokratieverständnis unseres Volkes. Die Sorge der deutschen Bevölkerung vor einer so weitreichenden Abgabe der Souveränität an eine halb private internationale Organisation muss ernstgenommen werden. Die AfD fordert zum einen gesetzgeberische Klarstellung, dass die Gesundheitspolitik im Zuständigkeitsbereich der nationalen Parlamente verbleibt. Zum anderen muss neben der finanziellen auch eine personelle Strukturreform erfolgen. Diese Strukturanpassungen sollen zu einer Verschlankung der WHO und damit zu einer Absenkung der aus Steuermitteln finanzierten Beiträge führen.
Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen zu verhindern, dass Deutschland diesen Pandemievertrag unterzeichnet.
Am 12. Mai 2023 gab es eine, von der AfD geforderte, namentliche Abstimmung zum Antrag der oben genannten Fraktionen. Die AfD-Fraktion hat das Vorhaben der Altparteien bereits damals geschlossen abgelehnt. Das Ergebnis können Sie unter folgenden Link einsehen: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=851<https://portala.dbtg.de/parlament/plenum/abstimmung/,DanaInfo=www.bundestag.de,SSL+abstimmung?id=851>. (...)
(...) Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben vor wenigen Wochen einen eigenen Antrag eingebracht, der die Ablehnung des Pandemievertrages forderte. Die anderen Fraktionen haben diesem Antrag jedoch nicht zugestimmt und sich somit klar für den Pandemievertrag ausgesprochen.
Für uns steht fest: Wir dürfen unsere staatliche Souveränität unter keinen Umständen in die Hände der WHO geben, denn die Geschehnisse während der Corona-Pandemie haben die Inkompetenz der WHO offenbart. Scharf zu verurteilen ist zudem die intransparente Finanzierung dieser Organisation, die eine Beeinflussung vermuten lässt.
Ähnliche Bedenken wie wir haben wohl auch andere Nationen. Auf der Weltgesundheitsversammlung in Genf wurde das Abkommen vor wenigen Tagen nicht verabschiedet, sondern vertagt, weil es zu keiner Einigung gekommen ist. https://www.deutschlandfunk.de/globaler-pandemievertrag-der-who-keine-einigung-wie-geht-es-jetzt-weiter-dlf-bc3e8f3f-100.html
Für uns gilt weiterhin: Nein zum WHO-Pandemievertrag(...)
(...) Ziel soll die Verhinderung von globalen Gesundheitskrisen und die Verbesserung der weltweiten Koordinierung bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen unter dem Dach der WHO sein. Das dafür neu geschaffene Verhandlungsgremium soll der 77. Weltgesundheitsversammlung in diesem Jahr ein Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegen. Damit ist aber kein Automatismus verbunden, denn gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung treten Verträge und Abkommen für jeden Mitgliedstaat erst dann in Kraft, wenn er sie in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert hat. (...)
(...) Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Gespräche entwickeln werden und - da es am Geld gescheitert ist - wie sich die Zahlungen der Entwicklungshilfe an die jeweiligen Länder entwickeln. (...)
(...) Ein neuer Termin zur Verabschiedung steht noch nicht fest. Aber die Mitgliedsstaaten wollen ihre Gespräche über den Text des Vertrages fortsetzen. Umstritten war vor allem, in welchem Umfang Medikamente oder Impfstoffe gratis oder zu vergünstigten Preisen für ärmere Länder zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch ging es um Patenrechte, deren Geltung während einer Pandemie eingeschränkt werden sollten. Im Ergebnis kann man klar sagen, dass der Abschluss eines Vertrages aus unserer Sicht aus rein monetären Gründen gescheitert ist. Die reichen Länder sind aktuell noch nicht bereit, Gesundheitsleistungen gratis oder vergünstigt für die armen Länder zu erbringen bzw. sich hierzu verbindlich verpflichten zu lassen. Ob ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, darf daher bezweifelt werden. Die Vollversammlung der WHO entschied am 01.06.2024, dass die Verhandlungen für maximal ein weiteres Jahr und mit demselben Verhandlungsteam fortgesetzt werden sollen. Spätestens die in einem Jahr turnusmäßig tagende Weltgesundheitsversammlung soll dann über das Abkommen abstimmen. Käme es vorher zu einer Einigung, könnten die Länder ihr Votum auf einer Sondersitzung abgeben (siehe angefügten Artikel aus der Süddeutschen Zeitung).
https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/who-pandemie-abkommen-vorlaeufig-gescheitert
In Kraft sind die auf der Vollversammlung beschlossenen Änderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese Änderungen gelten sofort und müssen nicht in nationales Recht transformiert werden. Neu ist, dass neben dem Gesundheitsnotfall auch eine Pandemiegefahr ausgerufen werden kann. Außerdem wird in der neuen Fassung festgehalten, dass ärmere Länder bei der Beschaffung wichtiger medizinischer Güter besser unterstützt werden sollen. (...)
(...) Es sollen verbindliche Regelungen in den Bereichen Prävention, Reaktion und Vorsorge getroffen werden.
Dabei ist aber auch klar, dass die Befugnisse der WHO klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt bleiben müssen. Die Umsetzung des Abkommens muss in Übereinstimmung mit den Gesundheitspolitiken der Mitgliedsstaaten erfolgen und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bewahrt werden. (...)
(...) Die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation konnten sich auf keinen gemeinsamen Umgang mit Pandemien einigen.
Hintergrund waren u.a. Streitfragen über Finanzen, Informationen und Ansprüche auf Medikamente und Impfstoffe vor allem seitens der ärmeren Länder.
Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass wir Gesundheitsschutz globaler denken müssen; nur so können wir zukünftigen Gesundheitsgefahren effektiv begegnen. Wir als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag setzen uns daher für eine Weiterentwicklung der globalen Gesundheitsarchitektur ein und wollen allem voran den Multilateralismus stärken. COVID-19 hat die Mängel in der globalen Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien aufgedeckt. Verschiedene internationale Gremien wie das Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response (IPPPR), Global Preparedness Monitoring Board (GPMB), International Health Regulations (IHR) Review Committee haben diese analysiert und Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehörte unter anderem ein internationaler Pandemievertrag.
Der Pandemievertrag sollte das Ziel verfolgen, die Früherkennung und Prävention von Pandemien, sowie die Widerstandsfähigkeit und Reaktion gegenüber künftigen Pandemien zu stärken und dabei gerade die Bereiche adressieren, die von den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) aktuell nicht abgedeckt werden. (...)