Landesschiedsgericht Berlin: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2022, 20:28 Uhr
Das Landesschiedsgericht Berlin ist das zuständige Schiedsgericht für innerparteiliche Streitigkeiten im Landesverband Berlin Landesverband Berlin der Basisdemokratischen Partei Deutschland (Kurzform: dieBasis - LV Berlin).
Gründung[Bearbeiten]
Das Landesschiedsgericht wurde erstmals auf dem 1. ordentlichen Landesparteitag des LV Berlin am 19. Dezember 2021 gewählt.
Postadresse[Bearbeiten]
dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland
Landesschiedsgericht Berlin
Schnellerstraße 60
12439 Berlin
Wichtiger Hinweis: Anträge an das Landesschiedsgericht sind in schriftlich (also in Papierform und unterschrieben) in sechsfacher Ausfertigung mit Begründung und Beweisangeboten einzureichen. Ferner ist eine ladungsfähige Anschrift des Antragsgegners anzugeben.
Kontakt[Bearbeiten]
E-Mail (nicht zur Einreichung von Anträgen)[Bearbeiten]
Landesschiedsgericht@diebasis.berlin
Aktuelle Besetzung Landesschiedsgericht[Bearbeiten]
Amt | Vorname | Nachname | Beruf | interne Nummerierung |
---|---|---|---|---|
Präsident | Jürgen | B. | Richter i.R. | I |
stellv. Präsident, Beisitzer | Henning C. | Hacker | Rechtsanwalt | II |
Beisitzerin | Ines | C. | Rechtsanwältin | III |
stellv. Beisitzer | Frank | D. | IV | |
stellv. Beisitzer | Joachim | G. | V |
Zuständigkeiten[Bearbeiten]
Das Landesschiedsgericht Berlin ist insbesondere zuständig bei:
- Anfechtung von Wahlen zu Organen und durch Organe der Partei und ihrer Untergliederungen sowie von Wahlen zur Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
- Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder des Landesverbandes Berlin
- Überprüfung von Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesverbandes Berlin
- sonstige Streitigkeiten unter Gliederungen oder Mitgliedern in Berlin
- zwischen dem Landesverband und ihm angehörigen Gebietsverbänden (Bezirksverbänden, Ortsverbänden)
- sonstige Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzung auf Landesebene
Sonderfall: anderes Bundesland ohne Schiedsgericht[Bearbeiten]
In Fällen in anderen Bundesländern, in denen es kein Schiedsgericht gibt, greift § 29 Abs. 2 der Bundesschiedsordnung.
Der Bundesvorstand hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 deshalb folgendes einstimmig beschlossen:
"Der Bundesvorstand beschließt gemäß § 29 Abs. 2 der Schiedsordnung, dass vorläufig die vorhandenen Landesschiedsgerichte (derzeit LV Bayern und LV Bremen) abwechselnd örtlich zuständig sind. Weitere sich gründende Landesschiedsgerichte sind dann ebenfalls in alphabetischer Reichenfolge zuständig. Das Landesschiedsgericht des Landesverbandes Bayern beginnt mit dem ersten Antrag/Fall (alphabetische Reihenfolge der Schiedsgerichte). Maßgebend für die Zuordnung ist der Antragseingang (derzeit: der zweite Antrag wird dem Landesschiedsgericht Bremen zugewiesen, der dritte dem Landesschiedsgericht Bayern usw.). Dieser Beschluss ist unverzüglich allen Mitgliedern bekannt zu machen."
Inzwischen bestehen schon eine Reihe weiterer Schiedsgerichte (dafür leider das in Bremen nicht mehr), so dass die Verteilung entsprechend vorgenommen wird. In Ermangelung einer eigenständigen Bundesgeschäftsstelle wird die Verteilung derzeit durch das Landesschiedsgericht Berlin in Zusammenarbeit mit der Poststelle vorgenommen.
Rechtsmittel[Bearbeiten]
Gegen die Entscheidungen des Landesschiedsgerichts ist die Beschwerde an das Bundesschiedsgericht zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung des Landesschiedsgerichtes beim Bundesschiedsgericht einzulegen.
Mediation[Bearbeiten]
Das Landesschiedsgericht wird zu Beginn versuchen eine gütliche Streitbeilegung der Parteien unter Mitwirkung von Mediatoren anzustreben. Entsprechend geschulte Mitglieder aus Berlin werden gebeten sich beim Schiedsgericht zu melden. Danke!
Geschäftsverteilungsplan[Bearbeiten]
Jedes neu eingehende Verfahren erhält ein fortlaufend durchnummeriertes Aktenzeichen. Für Eilsachen wird ein gesondertes Aktenzeichen vergeben. Zu Beginn des Folgejahres beginnt die Nummerierung neu.
Nummerierung der Richter siehe Besetzung
Im Vertretungsfall wird I in dieser Reihenfolge von II und III vertreten.
II und III werden wie folgt vertreten:
Az. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Richter | IV | V | IV | V | IV | V | IV | V | IV | V | IV | V | IV |
Wird mehr als ein Vertreter benötigt oder ist der Stellvertreter selbst verhindert, ist der / sind die ziffermäßig nachfolgende (n) Schiedsrichter berufen, also z.B. IV und V Die Vertretung für Streitfälle mit den Aktenzeichen 14ff erfolgt nach demselben Schema. Der Berichterstatter wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten bestimmt.
Satzung, Schiedsordnung[Bearbeiten]
Link zur Landessatzung Berlin
Link zur Bundesschiedsordnung
Link zur Bundessatzung