Bundesparteitag

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Der Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Organ von Mitgliedern der Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Vorstandes, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in §9 und §13 Parteiengesetz geregelt.

Grundsätzlich[Bearbeiten]

Der Parteitag, oder Mitgliederversammlung ist das höchste organ in der Partei dieBasis.

Fristen[Bearbeiten]

Im Zusammenhang mit Parteitagen gelten gewisse, gesetzlich vorgeschriebene Fristen, die einzuhalten sind.

Arten von Parteitagen[Bearbeiten]

Für jede Gliederung, also jeden Verband, der Partei gibt es eigene Mitgliederversammlungen.

  • Bundesparteitage
  • Landesparteitage
  • Bezirksversammlungen
  • Kreisparteitage
  • Ortsversammlungen

Bezirks- und Ortsversammlungen sind die seltensten Versammlungen in unserer Partei.

Tagesordnung[Bearbeiten]

Beliegend zur Einladung zum Bundesparteitag, kurz BuPa, wird die vorläufige Tagesordnung bzw. TO, verschickt. Die endgültige Tagesordnung, mit ihren einzelnen Tagesordnungspunkten (TOPs), wird dann auf dem Parteitag von den stimmberechtigten Mitgliedern abgestimmt und verabschiedet. Für die Teilnehmer, besteht die Möglichkeit Änderungsanträge zur TO zu stellen. Diese werden dann nach etwaigen Für- und Gegenreden abgestimmt.

Vergangene Bundesparteitage[Bearbeiten]

1. ordentlicher Bundesparteitag 1. außerordentlicher Bundesparteitag 2. ordentlicher Bundesparteitag


Anstehender BuPa[Bearbeiten]

3. ordentlicher Bundesparteitag


Siehe auch[Bearbeiten]