Planung und Durchführung einer Kreismitgliederversammlung
Vorrede
Dies ist eine Handreichung, keine Vorschrift! Sie soll den Kreisvorständen, die eine Kreismitgliederversammlung (KMV) planen, Anregungen und Hinweise geben.
Sie gilt nicht für Wahlen für öffentliche Ämter, z.B. Listen für die Gemeinderatswahlen!
Verfasser: Dietmar Ferger, Mitglied im LaVo BW
§ 1 Einleitung
Vorrang der Satzung und des Parteiengesetzes
Grundsätzlich gilt das, was in der jeweiligen Kreissatzung steht. Diese Handreichung kann natürlich nicht auf alle Besonderheiten einzelner Satzungen eingehen. Deshalb sollte auch immer ein ausgedrucktes Exemplar der Satzung vor Ort sein und jemand, der sich in der Satzung etwas auskennt, um im Zweifelsfall in der Satzung nachzuschauen.
Steht zu der Frage nichts in der Kreissatzung und gibt auch die Landes- und Bundessatzung keine Antwort, entscheidet die Versammlung auf Grundlage des Parteiengesetzes, dessen Kenntnis immer von Vorteil ist.
Ideal und Wirklichkeit
Diese Handreichung beschreibt die „perfekte Kreismitgliederversammlung“ – die es natürlich nirgends gibt und auch nicht geben wird. In der Praxis werden immer Kompromisse gemacht, denn es wird immer den einen oder anderen Punkt geben, der etwas anders verläuft als das Ideal.
Das ist grundsätzlich auch nicht tragisch, denn es gilt immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alle Mitglieder mit der Durchführung der Kreismitgliederversammlung einverstanden sind, die grundlegenden Punkte erfüllt wurden und ein Protokoll erstellt wurde, das den Basisanforderungen an ein Protokoll genügt, ist das Ergebnis auch gültig.
Trotzdem gilt es natürlich, dass wir innerparteilich auch das tun, was wir von den Behörden verlangen, nämlich rechtssicher und sorgfältig zu arbeiten, und dass wir uns professionalisieren. Und natürlich wollen wir eine Kreismitgliederversammlung auch so rechtssicher machen, dass sie einer Anfechtung standhält.
Jede Kreismitgliederversammlung steht also im Spannungsfeld zwischen Ideal und Wirklichkeit, wichtig ist aber, dass sie durchgeführt wird und in einer angemessenen Zeit zu einem für möglichst alle Mitglieder befriedigenden Ergebnis kommt. Es ist also nicht tragisch, wenn nicht alle in dieser Handreichung aufgeführten Anforderungen erfüllt werden.
Die gelungene KMV
Wichtige Kriterien für ein Gelingen einer Kreismitgliederversammlung sind eine gute Vorbereitung und eine Versammlungs- bzw. Wahlleitung, die sich in den Regularien auskennt und eine gute Balance zwischen straffer Versammlungsführung und Freiraum für Beiträge und Initiativen von Mitgliedern findet.
§ 2 Vorbereitungen für die KMV
Satzungsänderungen - Vorbereitung vor der Einladung
Wenn Satzungsänderungen geplant sind, soll dies optimal zwei bis drei Monate vor der KMV vorbereitet werden.
Wenn keine komplett neue Satzung entstehen soll, empfiehlt es sich, eine Gegenüberstellung der zu ändernden Abschnitte zu erstellen. Dann können diese bei der KMV abschnittsweise aufgerufen und diskutiert werden und Änderungsanträge können eindeutig zugeordnet werden.
Eine Muster-Gegenüberstellung findest Du im Anhang.
Es gibt es zur Vorbereitung zwei sinnvolle und sichere Vorgehen:
- Der Vorstand und evtl. einige Mitglieder erarbeiten die Änderungen der Satzung und schreiben eine Gegenüberstellung bzw. eine neue Satzung, die sie zwei bis drei Wochen vor dem Versand der Einladung den Mitgliedern zusenden und diese einladen, Ergänzungen und Änderungswünsche und -anträge bis zum Tag des Versandes der Einladungen einzureichen.
- Der Vorstand lädt zwei bis drei Monate vor der KMV alle Mitglieder ein, sich an der Erarbeitung einer neuen Satzung zu beteiligen, und erarbeitet mit den sich meldenden Mitgliedern die Neufassung der Satzung. Der so entstandene Entwurf wird zwei bis drei Wochen vor der Einladung an alle Mitglieder versendet mit der Einladung, Ergänzungen und Änderungswünsche und -anträge bis zum Tag des Versandes der Einladungen einzureichen.
In beiden Fällen muss der bis zum Tag des Versandes der Einladung entstandene Satzungsentwurf bzw. alle Änderungsanträge den Mitgliedern mit der Einladung zugesendet werden.
Es ist sinnvoll, die Mitglieder in der Einladung zu bitten, die Satzungsänderung ausgedruckt und mit ihren Notizen versehen zur KMV mitzubringen.
Einladung
Bitte schau in Eure Satzung, welche Fristen dort für die Einladung enthalten sind. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten!
Eingeladen werden müssen alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladungsfrist Mitglied des Kreisverbandes sind. Das sind alle Mitglieder, die ihm zugeordnet sind, i.d.R. die Mitglieder, die im Kreisgebiet ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, es sei denn, sie sind auf Antrag offiziell einem anderen Kreisverband zugeordnet worden, dann haben sie auf der KMV kein Stimmrecht und müssen nicht eingeladen werden.
Steht in der Satzung, dass die Einladung schriftlich erfolgen muss, so musst Du einen Brief an alle Mitglieder schreiben. Steht dort eine andere Formulierung (z.B. „in Textform“ oder „per Email“), so ist eine Einladung per Email ausreichend. Verwendet werden muss die letzte vom Mitglied offiziell angegebene Email-Adresse – es empfiehlt sich, das Versandprotokoll zu speichern um den Versand der Emails im Zweifelsfalle nachweisen zu können.
Ein Muster-Einladungsschreiben findest Du im Anhang.
Anträge
Falls nicht anders in Eurer Satzung geregelt, hat jedes Mitglied das Recht, allgemeine Anträge an die KMV zu stellen, die auf dieser behandelt werden müssen. Darauf sollte in der Einladung hingewiesen werden (Siehe Muster-Einladungsschreiben).
Gehen allgemeine Anträge ein, so sollten sie umgehend per Mail an alle Mitglieder weitergeleitet werden. Achte darauf, dass es i.d.R. in der Satzung eine Einreichungsfrist für Anträge gibt. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, d.h. Anträge, die später eingegangen sind, können nicht mehr behandelt werden.
Auch bei Satzungsänderungen können Änderungsanträge zu den Satzungsänderungen (also Änderungsvorschläge zu den Punkten, die geändert werden sollen) bis zum Ende der Einreichungsfrist eingereicht werden. Auch diese Änderungsanträge zu den Satzungsänderungen sollten nach Eingang an die Mitglieder weitergesendet werden.
Je nach Umfang der Beteiligung der Mitglieder mit Anträgen kann der Vorstand zur Bildung einer Antragskommission aufrufen, an der alle Mitglieder teilhaben können. Diese Antragskommission hat die Aufgabe, Anträge inhaltlich und formell zu prüfen, den Antragstellern Verbesserungen vorzuschlagen und wenn möglich verschiedene Anträge zusammenzuführen. Sie kann keine Anträge grundsätzlich ablehnen.
Anträge sollten i.d.R. wie folgt aufgebaut sein:
- Name des oder der Antragssteller
- Mitgliedsnummer(n) der Antragsteller
- Kontaktmöglichkeit (Email)
- Datum
- Formulierung: „Die KMV möge folgendes beschließen:“
- <Antragstext> (in der Formulierung, wie er abgestimmt werden soll.) bzw.
- Bei Satzungsänderungsanträgen: Gegenüberstellung der beantragten und der bestehenden Formulierung (Muster siehe Anhang)
- <Begründung> zur Erläuterung, ist nicht Teil der Abstimmung, kann auch nur mündlich auf der KMV erfolgen.
Alle eingereichten Anträge müssen mindestens einmal ausgedruckt auf der Mitgliederversammlung zur Ansicht ausliegen.
Vorbereitung Rechnungsprüfung
Soll bei der KMV der Vorstand für seine Arbeit entlastet werden (bei Neuwahlen und generell für die Arbeit des Vorjahres, i.d.R. also bei der ersten KMV im Kalenderjahr), müssen die Rechnungsprüfer das Konto und die Kasse prüfen. Mindestens ein Rechnungsprüfer soll an der KMV anwesend sein und die ordnungsgemäße Konto- und Kassenführung des Schatzmeisters bestätigen.
Kann der Rechnungsprüfer nicht anwesend sein, muss er sein Statement und die Empfehlung an die KMV schriftlich verfassen und unterschrieben den Mitgliedern zur Verfügung stellen. Dies sollte aber nur der äußerste Notfall sein, deshalb den Versammlungstermin mit den Rechnungsprüfern vorab abstimmen!!
Vorbereitung Verifizierung und Anwesenheitsliste
Mitglieder müssen verifiziert werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass nur Mitglieder des Kreisverbandes Stimmrecht erhalten.
Dazu wird empfohlen
- eine aktuelle Mitgliederliste auszudrucken,
- ein Erkennungszeichen für stimmberechtigte Mitglieder (Karte, Button o.ä.) vorzubereiten
- Helfer einzuweisen, die die Mitgliederverifizierung durchführen
Eine Anwesenheitsliste muss dem Protokoll beigefügt werden. Sie sollte bei Wahlen möglichst frühzeitig ausgefüllt und durch Abgleich mit der Mitgliederliste verifiziert werden, (am besten direkt am Empfang), damit die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder feststeht. Später kommende oder früher die Versammlung verlassende Mitglieder müssen nachgetragen werden, dafür ist die letzte Spalte „Bem.(erkungen)“ gedacht, z.B. „bis 15:30 Uhr“ oder „ab 17:10 Uhr“.
Muster siehe Anlage.
Vorbereitung Wahlen
Sind Neu- oder Nachwahlen des Vorstandes geplant, sollten genügend Stimmzettel vorbereitet und ausgedruckt werden.
Muster siehe Anhang.
Weiterhin sollten
- genügend Kugelschreiber mitgebracht werden
- für jeden Wahlgang ein verschließbares Kuvert / Briefumschlag vorbereitet werden, um die Stimmzettel aufzubewahren (noch nicht beschriften, falls per Handzeichen abgestimmt wird!)
- eine aktuelle Mitgliederliste des Kreisverbandes ausgedruckt vorliegen, um wahlberechtigte Mitglieder verifizieren zu können (Liste nach der Zuordnung zum Kreisverband, nicht nach Wohnort!)
- ein Beamer mit Leinwand, eine Tafel/Whiteboard oder ein Flipchart zur Verfügung stehen, auf dem die Namen der Bewerber notiert werden können, damit die Mitglieder wissen welche Namen sie schreiben sollen.
Es ist sinnvoll und legitim, vorab sicherzustellen, dass es zumindest für die Posten des BGB-Vorstandes Mitglieder gibt, die sich für diese Aufgabe bewerben wollen, damit die KMV nicht mit einer Auflösung des Kreisverbandes endet!
Es ist ebenfalls wichtig, vorab Bewerber für die Funktionsträger (Versammlungs- und Wahlleiter, Schriftführer etc.) zu finden, damit diese Wahlen zügig durchgeführt werden und sich die Funktionsträger vorher auf die Aufgabe vorbereiten können. Der Landesvorstand steht auch für diese Aufgaben zur Verfügung und kann angefragt werden.
Für das notwendige Protokoll ist es sinnvoll, dass ein Laptop und ein Drucker vor Ort sind und ein vorformatiertes Wahlprotokoll auf dem Laptop vorhanden ist.
Vorbereitung Satzungsänderung
Auch bei einer geplanten Satzungsänderung ist es sinnvoll und hilfreich, wenn ein Laptop und ein Drucker vor Ort sind und die geplante Satzung übersichtlich formatiert auf dem Laptop vorhanden ist, so dass die besprochenen Änderungen sofort übernommen bzw. eingefügt und gespeichert und am Ende ausgedruckt werden können. Die von der Versammlung beschlossenen Änderungen können auch von einem weiteren Mitglied an einem weiteren Laptop / PC in den Satzungstext eingefügt werden, um den Schriftführer zu entlasten.
Weiterhin sollten die Mitglieder in der Einladung darauf hingewiesen werden, ein Exemplar der Änderungsvorschläge mit ihren Notizen zur Versammlung mitzubringen. Trotzdem ist es sinnvoll und hilfreich, einen Beamer und eine Leinwand vor Ort zu haben, so dass alle Mitglieder die zu diskutierenden Punkte auf der Leinwand sehen können, und diese entsprechend vorzubereiten.
Vorbereitung Protokoll
Es ist hilfreich, wenn der Schriftführer das Protokoll digital, z.B. am Laptop, erstellt und ein Drucker vor Ort ist, mit dem das Protokoll ausgedruckt und direkt vor Ort unterschrieben werden kann. Ansonsten ist es oft langwierig, die benötigten Unterschriften zusammenzusuchen.
Dazu sollte das Protokoll-Dokument mit dem vorgesehenen Ablauf der Versammlung schon vorformatiert auf dem Laptop erstellt werden, damit es während der Versammlung nur noch ausgefüllt und inhaltlich ergänzt werden muss, die Formatierung aber schon fertig ist.
§ 3 Durchführung der KMV
Verifizierung der Mitglieder und Anwesenheitsliste
Es empfiehlt sich, den Eingang zum Versammlungsort so zu gestalten, dass alle Teilnehmer erfasst werden können. Jeder Teilnehmer
- soll sich mit seinem Personalausweis ausweisen (wenn er nicht persönlich bekannt ist)
- erhält, wenn er stimmberechtigt ist, ein Erkennungszeichen (Karte, Button o.ä.)
- trägt sich in die Anwesenheitsliste ein (Muster siehe Anhang)
Zwei Teilnehmer sollen die Aufgabe übernehmen, dafür zu sorgen, dass auch verspätet eintreffende Teilnehmer sich ausweisen, evtl. ein Erkennungszeichen erhalten und sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Sie sollen auch in der Teilnehmerliste erfassen, wenn ein Teilnehmer die Versammlung frühzeitig verlässt.
Öffentlichkeit
Grundsätzlich sind KMVs öffentlich, d.h. es können Gäste anwesend sein. Sind personenbezogene Internas zu verhandeln, ist dafür die Öffentlichkeit auszuschließen, d.h. alle Nicht-Mitglieder müssen den Versammlungsraum verlassen.
Begrüßung
Die KMV wird i.d.R. durch einen Vorsitzenden / Sprecher des Kreisvorstandes eröffnet. Er soll feststellen, dass satzungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und stellt die Zahl der erschienenen stimmberechtigen Mitglieder fest. (Sobald weniger als die Hälfte dieser Mitglieder anwesend sind, ist die Versammlung zu unterbrechen oder zu beenden)
Wahl des Versammlungsleiters
Anschließend soll ein Versammlungsleiter gewählt werden. Dies kann auch ein Gast sein, der nicht Mitglied des Kreisverbandes ist. Anwesende können jemanden vorschlagen oder Anwesende können sich bewerben. Die Wahl kann auch offen per Handzeichen erfolgen (siehe nächstes Kapitel).
• Einschub: offene oder geheime Wahlen
Bei Vorstandswahlen: Durch eine offene Wahl per Handzeichen kann ein Wahlvorgang signifikant beschleunigt und vereinfacht werden. Eine offene Wahl per Handzeichen ist insbesondere dann geeignet, wenn es bei einer Einzelwahl nur einen Bewerber für ein Amt gibt und dieser Bewerber allgemein akzeptiert wird. Auch bei einer Gruppenwahl kann eine offene Wahl per Handzeichen durchgeführt werden. Dies ist sinnvoll, wenn die Anzahl der zu wählenden Gruppenmitgliedern nicht kleiner ist als die Anzahl der Bewerber, wenn also jeder Bewerber gewählt werden kann. Eine offene Wahl per Handzeichen kann dann entweder für die Gesamtgruppe oder für jedes Gruppenmitglied einzeln durchgeführt werden.
In den meisten Satzungen steht, dass entweder alle Wahlen oder nur die Vorstandswahlen schriftlich und geheim durchgeführt werden müssen oder sollen.
§ 15 Parteiengesetz sagt dazu:
„(2) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer Gebietsverbände sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.“
Kreisverbände sind sog. „niedrige Gebietsverbände“, d.h. hier kann der Vorstand laut Gesetz offen gewählt werden, wenn ein Mitglied den Antrag stellt und niemand eine schriftliche Wahl fordert. Dies ist auch möglich, wenn die Satzung eine geheime Wahl fordert.
Der Vorgang zur Durchführung einer offenen Wahl per Handzeichen ist wie folgt:
- Vor jedem Wahlgang kann ein stimmberechtigtes Mitglied den Antrag auf offene Wahl per Handzeichen stellen.
- Der Wahlleiter fragt anschließend, ob ein stimmberechtigtes Mitglied gegen diesen Antrag votiert und schriftlich abstimmen will.
- Wenn sich auf diese Frage niemand meldet, stellt der Wahlleiter fest, dass die Versammlung einstimmig einer Wahl per Handzeichen zugestimmt hat.
- Der Wahlleiter fragt zuerst positiv, d.h. er fragt, wer den Bewerber bzw. die Gruppe für das entsprechende Amt wählt, dann fragt er nach Gegenstimmen und zuletzt nach Enthaltungen.
- Die Stimmenzähler zählen gemeinsam mit dem Wahlleiter die Stimmen.
- Der Wahlleiter fragt er den gewählten Bewerber bzw. die Mitglieder der Gruppe, ob er bzw. sie die Wahl annehmen.
Wichtig: Die Abstimmung bzw. Entscheidung für eine offene Wahl per Handzeichen gilt immer nur für einen Wahlgang und muss vor jedem Wahlgang neu durchgeführt werden.
Bei Wahlen für andere Aufgaben (z.B. Funktionsträger für die Versammlung wie Versammlungs- oder Wahlleiter etc.) gilt das gleiche Verfahren wie bei offenen Wahlen für Vorstandsmitglieder, es sei denn, offene Wahlen sind in der Satzung als Standard gesetzt.
Bei einem Antrag auf offene Wahl für andere Aufgaben gilt abweichend, dass nur eine Zweidrittelmehrheit ausreichend ist um eine offene Wahl durchzuführen.
Wahl des Schriftführers
Der Versammlungsleiter ruft zur Wahl des Schriftführers auf. Auch hier kann die Wahl auf Antrag offen durchgeführt werden. Da der Schriftführer i.d.R. kein „umkämpfter“ Posten ist, ist es sinnvoll, vorab ein Mitglied zu finden, das von Anfang an Protokoll schreibt.
Der Protokollführer soll das Protokoll möglichst auf einem Laptop verfassen und direkt nach der Sitzung ausdrucken, damit es von den Verantwortlichen unterschrieben werden kann.
Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
Der Versammlungsleiter stellt die geplante Tagesordnung vor. Gibt es Anträge zur Ergänzung durch fristgerecht eingereichte Tagesordnungspunkte, zur Absetzung einzelner Tagesordnungspunkte oder zur Änderung der Reihenfolge, müssen diese per Handzeichen mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden.
Der Versammlungsleiter kann – wenn er den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung in Gefahr sieht -, die Beibehaltung der Tagesordnung in der mit der Einladung versendeten Form beschließen. Sein Beschluss kann von einer Zweidrittelmehrheit abgeändert werden.
Tagesordnungspunkte, die nicht fristgerecht eingegangen sind, sollen am Ende der Versammlung behandelt werden. Die Mitglieder können mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, nicht fristgerecht oder spontan eingebrachte Tagesordnungspunkte vorzuziehen.
• Einschub: Protokoll
Das Verfassen eines Protokolls ist vor allem bei Vorstandwahlen wichtig, da dieses z.B. der Bank vorgelegt werden muss, wenn ein neuer Vorstand und ein neuer Schatzmeister gewählt worden sind, um die Kontovollmacht umzuschreiben.
Insbesondere bei Vorstandswahlen kann es sinnvoll sein, zwei Protokolle anzufertigen: Ein umfangreicheres Verlaufsprotokoll der gesamten KMV, damit Mitglieder, die nicht daran teilgenommen haben, die KMV nachvollziehen können, und ein Ergebnisprotokoll der eigentlichen Wahl, das z.B. der Bank vorgelegt werden kann. Im Verlaufsprotokoll kann natürlich auf das Ergebnisprotokoll verwiesen werden, so dass dies nicht doppelt geführt werden muss.
Muster Ergebnisprotokoll siehe Anlage.
Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht und Entlastung des Vorstandes
I.d.R. bei der ersten KMV des Kalenderjahres findet die Entlastung des Vorstandes für das Vorjahr statt. Der Versammlungsleiter bittet den Vorstand, seinen Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht für das Vorjahr abzugeben. Umfang und Form dieses Berichtes sind nicht bestimmt, er kann auch vorab schriftlich verfasst werden. I.d.R. berichten die Sprecher / Vorsitzenden und die Beisitzer über ihre inhaltliche Tätigkeit, der Schatzmeister gibt einen Überblick über die Entwicklung der Finanzen. Die Mitglieder haben das Recht, Fragen zu den Ausführungen der Vorstandsmitglieder zu stellen.
Anschließend werden die Rechnungsprüfer gebeten, der Versammlung ihren Bericht über die Rechnungsprüfung zu geben. Im Idealfall bestätigen sie eine ordnungsgemäße Kassen- und Kontenführung und empfehlen die Entlastung des Schatzmeisters.
Der Antrag auf Entlastung des Vorstandes muss von einem Mitglied des Kreisverbandes gestellt werden. Der Versammlungsleiter fragt auf diesen Antrag hin die Versammlung, ob sie dem Antrag entspricht und den Vorstand entlastet.
Stimmt die Mehrheit der Versammlung der Entlastung des Vorstandes zu, ist dieser für die Arbeit des Vorjahres entlastet. Jetzt ist die richtige Zeit für Standing Ovations für die Arbeit des Vorstandes und einen großen Blumenstrauß oder ähnliches.
• Einschub: Rederecht
Grundsätzlich hat jedes Mitglied Rederecht. Gästen kann es durch Beschluss der Versammlung (mit einfacher Mehrheit per Handzeichen zu beschließen) zugebilligt werden.
Redebeiträge sollen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen, der Versammlungsleiter kann Reden, die sich nicht auf den Tagesordnungspunkt beziehen, abbrechen und auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt oder auf „Verschiedenes“ vertagen.
Der Versammlungsleiter kann selbst oder auf Antrag eines Mitglieds eine Redezeitbegrenzung vorschlagen, die nicht unter 10 Minuten liegen sollte. Diese Redezeitbegrenzung gilt pro Antrag. Diese Redezeitbegrenzung muss konsensiert oder abgestimmt werden. Eine Redezeitbegrenzung gilt dann für den verbleibenden Teil der Versammlung für alle Redner bei Anträgen oder Berichterstattungen.
Bei Wahlen sind Wortmeldungen, die nicht zum Wahlprozess gehören, nicht zulässig.
Bei Diskussionen um Anträge sollen Redner bei der Wortmeldung bekanntgeben, ob sie für oder gegen den Antrag reden wollen. Der Versammlungsleiter erstellt eine Rednerliste. Er kann, wenn es der Gesamtverlauf der Versammlung erfordert, die Aussprache durch Begrenzung der Rednerliste abkürzen. Er soll dabei darauf achten, dass die gleiche Anzahl Redner für und gegen den Antrag zu Wort kommen.
Geschäftsordnungsanträge können jederzeit gestellt werden, über sie wird per Handzeichen mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
Der Versammlungsleiter kann zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen. Er kann Mitgliedern auch außerhalb der Rednerliste das Wort erteilen, wenn es für die Versammlung hilfreich ist.
§ 4 Wahlen
Wahl des Wahlleiters
Bei Neu- oder Nachwahlen braucht es einen Wahlleiter. Der Versammlungsleiter ruft also zur Wahl des Wahlleiters auf. Der Wahlleiter kann ebenfalls ein Gast sein, was den Vorteil hat, dass dieser nicht gleichzeitig die Wahl leiten und selber wählen muss und evtl. auch eine gewisse Neutralität verkörpert. Der bisherige Versammlungsleiter kann auch zum Wahlleiter gewählt werden.
Nach seiner Wahl übernimmt der Wahlleiter die Leitung der Versammlung bis zum Ende des Wahlverfahrens.
Vorstellung und Bestätigung des Wahlverfahrens
Der Wahlleiter stellt das Wahlverfahren vor. Er
- erläutert die Reihenfolge der Wahl,
- erläutert, wie die Stimmzettel ausgefüllt werden sollen,
- erklärt die Möglichkeit, eine offene Wahl per Handzeichen zu beantragen,
- lässt darüber abstimmen, ob vor jedem Wahlgang die bisherigen Amtsinhaber den Aufgabenbereich des Amtes darstellen sollen, und lässt darüber konsensieren, wie lang diese Vorstellung zeitlich maximal dauern darf.
- finde einen Konsens mit der Versammlung über die Zeit, die Bewerber maximal für ihre Vorstellung bekommen, und konsensiert diesen evtl. per Handzeichen. Die Redezeit sollte angemessen sein, d.h. eine Redezeit von 3 Minuten wird als zu kurz bewertet, 10 Minuten sind auf jeden Fall ausreichend.
Er stellt sicher, dass alle stimmberechtigten Mitglieder das Wahlverfahren verstanden haben.
Anschließend fragt er die Versammlung, ob das Wahlverfahren so bestätigt wird. Die Bestätigung kann i.d.R. per Handzeichen erfolgen.
Wahl der Stimmenzähler
Zur Auszählung der Stimmen werden mind. 2 Teilnehmer benötigt, die die Stimmen zählen. Der Wahlleiter ruft also zur Wahl von zwei Stimmenzählern auf. Die Stimmenzähler können ebenfalls Gäste sein oder Mitglieder, die sich nicht zur Wahl stellen wollen. Gäste können bei der Auszählung neutraler sein. Die Stimmenzähler haben die Aufgabe, bei schriftlicher Wahl die Stimmen auszuzählen und dem Wahlleiter das Ergebnis mitzuteilen, bei offenen Abstimmungen die Handzeichen zu zählen bzw. zu kontrollieren.
• Einschub: Wählbarkeit
Für ein Amt in einem Kreisvorstand können grundsätzlich alle Mitglieder des Kreisverbandes gewählt werden, es sei denn, Deine Kreissatzung enthält besondere Anforderungen, z.B. an die Dauer der Mitgliedschaft im Kreisverband bzw. in der Partei. Die Kreissatzung sollte deshalb daraufhin geprüft werden. Enthält sie Voraussetzungen zur Wählbarkeit, so sind diese bei jedem Bewerber zu prüfen und abzufragen!
Einzelwahl: Wahl des BGB-Vorstandes
I.d.R. werden die drei BGB-Vorstände in Einzelwahl gewählt. Der Wahlleiter ruft also nacheinander die Wahl des Ersten Vorsitzenden / Sprechers, des Zweiten Vorsitzenden / Sprechers und des Schatzmeisters auf. Jeder Wahlgang erfolgt wie folgt:
- (Wenn die Versammlung dies beschlossen hat) Der bisherige Amtsinhaber schildert die Aufgaben des Amtes in dem von der Versammlung beschlossenen Zeitrahmen. Der Wahlleiter achtet auf die Einhaltung des Zeitrahmens.
- Der Wahlleiter ruft dazu auf, sich für dieses Amt zu bewerben oder einen der Anwesenden für dieses Amt vorzuschlagen. Wenn die Satzung nichts Gegenteiliges beinhaltet, können auch schriftliche Bewerbungen von Mitgliedern, die nicht anwesend sind, berücksichtigt werden. Sie müssen von einer Vertrauensperson der Bewerber überbracht werden, der Bewerbung muss eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein, dass der Bewerber im Falle der Wahl die Wahl annimmt.
- Die Namen der Bewerber werden für alle Mitglieder sichtbar aufgeführt (Beamer/Leinwand, Tafel, Flipchart o.ä.)
- Der Wahlleiter schließt die Bewerbungszeit und ruft die Bewerber in der Reihenfolge der Namensnennung auf, sich der Versammlung vorzustellen. Der Wahlleiter achtet auf die Einhaltung des Zeitrahmens. Vorstellung der schriftlichen Bewerbungen von nicht anwesenden Bewerbern werden von der jeweiligen Vertrauensperson vorgetragen.
- Nach der Vorstellung der Bewerber kann ein Mitglied den Antrag auf offene Wahl per Handzeichen stellen. (Siehe Einschub: offene und geheime Wahlen)
- Der Wahlgang wird entweder als offene Wahl per Handzeichen oder als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt.
- Bei geheimer Wahl sammeln die Stimmzähler die Stimmzettel ein, zählen sie aus und teilen dem Wahlleiter das Ergebnis mit, der es verkündet.
- Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, wird dieser ohne erneute Vorstellung umgehend durchgeführt.
- Ist ein Losverfahren notwendig, schreibt der Wahlleiter die Namen auf jeweils einen Zettel, wirft sie in eine Urne und lässt einen der Stimmenzähler einen Zettel ziehen.
- Der Wahlleiter fragt den gewählten Bewerber, ob er die Wahl annimmt.
- Es darf applaudiert werden!
Wahl der Beisitzer
Beisitzer sind alle anderen Vorstandsmitglieder. Sie können je nach Satzung besondere Funktionen haben (z.B. Säulenbeauftragter, Schriftführer, Mitgliederbeauftragter etc.). Je nach Satzung werden die Beisitzer in Einzel- oder in Gruppenwahl gewählt. Einzelwahlen erfolgen wie die Wahl des BGB-Vorstandes.
Gruppenwahl
Gruppenwahlen können durchgeführt werden für gleichartige Ämter, die von mehreren Menschen ausgeführt werden sollen. Bei einer Gruppenwahl kann jedes Mitglied so viele Stimmen vergeben wie Ämter zu vergeben sind. I.d.R. sollte die Satzung vorgeben, wann eine Gruppenwahl möglich oder vorgeschrieben ist, sonst kann die Wahlversammlung entscheiden, ob eine Wahl als Gruppen- oder Einzelwahl durchgeführt werden soll.
Für eine Gruppenwahl können auch verschiedene Gruppen gebildet werden, also z.B. zuerst eine Gruppenwahl für die Säulenbeauftragten, dann eine Gruppenwahl für die allgemeinen Beisitzer ohne besonderen Geschäftsbereich.
Bei einer Gruppenwahl kann ein Bewerber in der Vorstellung darstellen, welche Aufgabe er innerhalb des Aufgabenspektrums übernehmen will, z.B. Schriftführer, Pressebeauftragter etc., wenn diese Ämter nicht als gesonderte Ämter in Einzelwahl gewählt werden.
Ist die Anzahl der Beisitzer in der Satzung nicht festgelegt, so muss diese Festlegung vor der Wahl durch die Versammlung erfolgen. Dies geschieht sinnvollerweise erst, nachdem es eine Übersicht über die Bewerber gibt.
Die Durchführung einer Gruppenwahl erfolgt analog zur Einzelwahl:
- (Wenn die Versammlung dies beschlossen hat) Die bisherigen Beisitzer schildern jeweils die Aufgaben ihres Amtes in dem von der Versammlung beschlossenen Zeitrahmen. Der Wahlleiter achtet auf die Einhaltung des Zeitrahmens.
- Der Wahlleiter ruft dazu auf, sich zu bewerben oder Anwesende vorzuschlagen. Wenn die Satzung nichts Gegenteiliges beinhaltet, können auch schriftliche Bewerbungen von Mitgliedern, die nicht anwesend sind, berücksichtigt werden. Sie müssen von einer Vertrauensperson der Bewerber überbracht werden, der Bewerbung muss eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein, dass der Bewerber im Falle der Wahl die Wahl annimmt.
- Die Namen der Bewerber werden für alle Mitglieder sichtbar aufgeführt (Beamer/Leinwand, Tafel, Flipchart o.ä.)
- Wenn die Satzung keine feste Zahl an Beisitzern festlegt, findet der Wahlleiter mit der Versammlung einen Konsens über die Anzahl der in dieser Wahl zu wählenden Beisitzer. Diese Anzahl entspricht der Anzahl der Stimmen, die jedes Mitglied vergeben kann.
- Der Wahlleiter schließt die Bewerbungszeit und ruft die Bewerber in der Reihenfolge der Namensnennung auf, sich der Versammlung vorzustellen. Der Wahlleiter achtet auf die Einhaltung des Zeitrahmens. Vorstellung der schriftlichen Bewerbungen von nicht anwesenden Bewerbern werden von der jeweiligen Vertrauensperson vorgetragen.
- Nach der Vorstellung der Bewerber kann ein Mitglied den Antrag auf offene Wahl per Handzeichen stellen. Dabei muss der Antragsteller mitteilen, ob er die Gruppe als gesamtes per Handzeichen wählen will oder ob er für jedes Gruppenmitglied einzeln eine offene Wahl beantragt. (Siehe Einschub: offene und geheime Wahlen)
- Der Wahlgang wird entweder als offene Wahl per Handzeichen oder als geheime Wahl mit Wahlzetteln durchgeführt.
- Bei geheimer Wahl sammeln die Stimmzähler die Stimmzettel ein, zählen sie aus und teilen dem Wahlleiter das Ergebnis mit, der es verkündet.
- Ist eine Stichwahl notwendig, wird dieser ohne erneute Vorstellung umgehend durchgeführt.
- Ist ein Losverfahren notwendig, schreibt der Wahlleiter die Namen auf jeweils einen Zettel, wirft sie in eine Urne und lässt einen der Stimmenzähler einen Zettel ziehen.
- Der Wahlleiter fragt die gewählten Bewerber einzeln, ob sie die Wahl annehmen.
- Es darf applaudiert werden!
Administratives
Nach der Wahl müssen unbedingt folgende administrativen Arbeiten erledigt werden:
- Wahlzettel müssen nach Wahlgang sortiert jeweils in ein Kuvert gesteckt und verschlossen werden für evtl. Nachprüfungen.
- Wurde das Protokoll – zumindest das Ergebnisprotokoll – digital geschrieben und kann ausgedruckt werden, soll es von dem Wahlleiter, den Stimmenzählern und dem Schriftführer sowie von dem neu gewählten BGB-Vorstand unterschrieben werden. Zusätzlich sollen zumindest der Wahlleiter und der Schriftführer jede Seite des ausgedruckten Protokolls mit einem Handzeichen markieren.
- Konnte das Ergebnisprotokoll nicht ausgedruckt werden, sollen zumindest handschriftlich eine Übersicht der Wahlergebnisse erstellt werden, die von dem Wahlleiter, den Stimmenzählern und dem Schriftführer sowie von dem neu gewählten BGB-Vorstand unterschrieben wird.
- Ein Foto des neuen Vorstandes für die Pressemitteilung nicht vergessen!
- Nach der Beendigung der Wahl übergibt der Wahlleiter die Versammlungsleitung wieder an den ursprünglich gewählten Versammlungsleiter.
§ 5 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen gut vorbereitet sein (siehe Kapitel Vorbereitung). Auf der KMV werden die einzelnen Änderungspunkte nacheinander aufgerufen, diskutiert und konsensiert. Ein Beamer mit Leinwand ist hilfreich, ansonsten sollten zumindest einige Exemplare der Änderungen ausgedruckt mitgebacht werden, da erfahrungsgemäß nicht alle Mitglieder ihre eigenen Ausdrucke mitbringen.
Konsensierung der Änderungen
Der Versammlungsleiter ruft jeden Änderungsantrag bzw. jeder Abschnitt der Satzung nacheinander auf. Für jeden Änderungsantrag bzw. jeden Abschnitt der Satzung wird wie folgt vorgegangen:
- der Änderungsantrag bzw. der Abschnitt der Satzung wird auf der Leinwand gezeigt. Auf Verlangen eines Mitgliedes wird der Änderungsantrag bzw. der Abschnitt der Satzung in der beantragten Form vorgelesen. Das Verlesen erfolgt durch den Antragsteller, also i.d.R. dem Kreisvorstand.
- Der Versammlungsleiter eröffnet die Diskussion über den Änderungsantrag bzw. den Abschnitt der Satzung, führt eine Rednerliste und ruft die Mitglieder in der Reihenfolge der Wortmeldungen auf. Die Diskussion wird i.d.R. durch die Erläuterung des Antragsstellers eröffnet, warum er diese Satzungsänderung beantragt.
- Es können Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, insbesondere
- * Anträge zur Beendigung der Rednerliste (nur von Mitgliedern, die zu dem jeweiligen Punkt noch nicht gesprochen haben) – die Rednerliste wird noch abgearbeitet, dann wird konsensiert.
- * Antrag auf Ende der Debatte (nur von Mitgliedern, die zu dem jeweiligen Punkt noch nicht gesprochen haben) – die Debatte wird sofort beendet und anschließend wird konsensiert.
- * Antrag auf Vertagung – der Punkt wird nicht weiter behandelt und auch nicht konsensiert, sondern bleibt wie er ist.
- Anträge zur Geschäftsordnung müssen umgehend behandelt werden, d.h. vor der Redezeit des nächsten Redners auf der Rednerliste.
- Grundsätzlich können Satzungstexte nur so verabschiedet werden, wie sie beantragt wurden. Es ist aber zulässig, grammatikalische und orthographische Fehler zu korrigieren, inhaltlich notwendige Ergänzungen hinzuzufügen, Formulierungen zu straffen oder besser verständlich zu machen, so lange der ursprüngliche Inhalt der Satzungsänderung nicht wesentlich verändert wird.
- Ist die Rednerliste abgearbeitet, führt der Versammlungsleiter die Konsensierung der verschiedenen Vorschläge für den jeweiligen Änderungsantrag durch, die i.d.R. per Handzeichen.
Administratives
Es ist wichtig, dass die Abstimmungsergebnisse und der Wortlaut der beschlossenen Version der Satzung sorgfältig dokumentiert werden. Sie sollen möglichst vor Ort ausgedruckt und vom Versammlungsleiter, vom Schriftführer und vom BGB-Vorstand unterzeichnet werden. Bei mehreren Seiten soll jede Seite mit einem Handzeichen des Versammlungsleiters und des Schriftführers versehen werden.
§ 6 Anträge
Sind Anträge von Mitgliedern an die Mitgliederversammlung eingegangen, so müssen diese in der Reihenfolge des Eingangs behandelt werden. Hier ist das Verfahren ähnlich wie bei Satzungsänderungen:
- Wenn eine Leinwand vorhanden ist, wird der Antrag wird auf der Leinwand gezeigt. Auf Verlangen eines Mitgliedes wird der Antrag vom Antragsteller vorgelesen.
- Der Antragsteller erhält das Wort um seinen Antrag mündlich zu begründen.
- Der Versammlungsleiter eröffnet die Diskussion über den Antrag, führt eine Rednerliste und ruft die Mitglieder in der Reihenfolge der Wortmeldungen auf.
- Es können Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, insbesondere
- * Anträge zur Beendigung der Rednerliste (nur von Mitgliedern, die zu dem jeweiligen Punkt noch nicht gesprochen haben) – die Rednerliste wird noch abgearbeitet, dann wird konsensiert.
- * Antrag auf Ende der Debatte (nur von Mitgliedern, die zu dem jeweiligen Punkt noch nicht gesprochen haben) – die Debatte wird sofort beendet und konsendiert.
- * Antrag auf Vertagung – der Punkt wird nicht weiter behandelt und auch nicht konsensiert, sondern bleibt wie er ist.
- Anträge zur Geschäftsordnung müssen umgehend behandelt werden, d.h. vor der Redezeit des nächsten Redners auf der Rednerliste.
- Grundsätzlich können Anträge nur so verabschiedet werden, wie sie beantragt wurden. Es ist aber zulässig, im Einverständnis mit dem Antragsteller grammatikalische und orthographische Fehler zu korrigieren, inhaltlich notwendige Ergänzungen hinzuzufügen, Formulierungen zu straffen oder besser verständlich zu machen, so lange der ursprüngliche Inhalt des Antrages nicht wesentlich verändert wird.
- Ist die Rednerliste abgearbeitet, führt der Versammlungsleiter die Konsensierung über den Antrag gegen den Status Quo durch, die i.d.R. per Handzeichen.
§ 7 Anlagen
Muster-Einladung für eine KMV mit Neu / Nachwahlen
Datei:Muster-Einladung KMV mit Wahlen.pdf
Muster-Einladung für eine KMV mit Satzungsänderungen
Liebes Mitglied des Kreisverbandes Musterstadt der Partei dieBasis Hiermit laden wir Dich herzlich ein zu einer Kreismitgliederversammlung (Hauptversammlung) Sie findet statt am Wochentag, den 32.13.2222, 25:00 Uhr Ort: Musterstraße 88, 77777 Musterstadt Die folgende Tagesordnung ist geplant: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Bestellung eines Versammlungsleiters 3. Bestellung des Schriftführers für diese Versammlung 4. Vorstellung und abschnittsweise Diskussion der neuen Satzung, jeder Abschnitt mit den folgenden Punkten a. Vorstellung und Begründung der Änderungsvorschläge b. Diskussion c. Konsensierung 5. Behandlung von innerhalb der Antragsfrist eingegangenen Anträgen 6. Verschiedenes Wichtig: Da wir uns teilweise noch nicht persönlich kennen, wir aber sicherstellen müssen, dass nur Mitglieder an der Wahlhandlung teilnehmen, bitten wir, den Personalausweis zum Abgleich mit dem Mitgliederverzeichnis mitzubringen. Anlage: Gegenüberstellung der Satzungsänderungen in der bisherigen und der geplanten neuen Form. Änderungsanträge für diese Satzungsänderungen können bis zum 25.13.2222, 24 Uhr, per Mail an vorstand@diebasis-musterstadt.de gesendet werden. Laut unserer Satzung kannst Du bis zu XX Tage vor der KMV, also bis zum 25.13.2222, allgemeine Anträge an die KMV stellen. Bitte, sende diese an vorstand@diebasis-musterstadt.de. Wir leiten deine Anträge umgehend an alle Mitglieder weiter. Damit wir planen können, gib uns bitte bis zum 29.13.2222, 24 Uhr, Bescheid wenn Du an der KMV teilnehmen willst. Diese Anmeldung ist nicht zwingend, erleichtert uns aber die Planung sehr.
Satzungsänderungsanträge zur KMV des Kreisverbandes Musterstadt der Partei dieBasis am 32.13.2222
Diese Übersicht enthält alle bis zum 11.13.2222 eingegangenen und diskutierten Satzungsänderungsvorschläge. Änderungsanträge für diese Satzungsänderungen können bis zum 18.13.2222, 24 Uhr, per Mail an vorstand@diebasis-musterstadt.de gesendet werden.
Bisher Neu
Präambel, Satz 1
Der Satzung vorangestellt sei diese Präambel, die dazu dient, den Geist zu erfassen, in welchem die Partei ihre Aufgabe zu erfüllen trachtet.
Präambel, Satz 1
dieBasis ist davon überzeugt, dass ein zukunftsfähiges politisches und gesellschaftliches Leben nur dann friedlich und nachhaltig gestaltet werden kann, wenn
• die Freiheit des Menschen berücksichtigt wird,
• des Prinzips der Machtbegrenzung Anwendung findet,
• eine respektvolle Achtung im Zuhören und Dialog unter der Zivilgesellschaft praktiziert
wird und
• eine direkte politische Mitsprache für alle Bürgerinnen und Bürger gesichert ist.
Begründung:
Statt einer eher inhaltslehren Floskel steht ein Statement mit klarer inhaltlicher Charakterisierung der vier Säulen.
§ 7.2 Eine ordentliche KMV muss mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen werden. § 7.2 Eine ordentliche KMV soll mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen werden.
Begründung:
Wenn dort „muss“ steht und aus nicht vorhersehbaren Umständen die Durchführung einer KMV nicht möglich ist, macht sich der Vorstand trotzdem angreifbar und schlimmstenfalls sogar strafbar.
Einzelwahl-Muster Wahlzettel Dieser Wahlzettel kann als A6 (vier Wahlzettel auf eine A4-Seite) ausgedruckt werden. Er ist so gestaltet, dass er wiederverwertbar ist. Erläuterung: Bei mehreren Bewerbern kann der Wähler • den Namen seiner Wahl in die erste Zeile schreiben und die anderen Zeilen leer lassen. Dies wird als Stimme für den Bewerber gewertet und für die anderen Bewerber als Enthaltung. „Ja“ anzukreuzen macht die Stimmabgabe deutlicher, ist aber nicht notwendig um dies als Ja-Stimme zu werten, oder • nur die Namen der Bewerber, für die er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen will, in jeweils eine Zeile schreiben und für den Bewerber seiner Wahl „Ja“, für die anderen „Nein“ ankreuzen. Für nicht genannte Bewerber wird seine Stimme als Enthaltung gewertet. Wird bei mehreren Bewerbern „Ja“ angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig. Namen ohne Kreuz werden als Enthaltung gewertet, oder • die Namen aller Bewerber in jeweils eine Zeile schreiben und entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Wird bei mehreren Bewerbern „Ja“ angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig. Namen ohne Kreuz werden als Enthaltung gewertet. Bei nur einem Bewerber kann der Wähler • den Namen in die erste Zeile schreiben um den Bewerber zu wählen. „Ja“ anzukreuzen macht die Stimmabgabe deutlicher, ist aber nicht notwendig um dies als Ja-Stimme zu werten, oder • den Namen in die erste Zeile schreiben und „Nein“ ankreuzen, wenn er dem Bewerber das Amt nicht zutraut, oder • den Namen in die erste Zeile schreiben und „Enthaltung“ ankreuzen, wenn er sich der Stimme enthalten will. Kommt es zu einem zweiten Wahlgang, soll in der Überschrift die „2“ markiert werden. Gruppenwahl-Muster Wahlzettel Dieser Wahlzettel kann als A5 (zwei Wahlzettel auf eine A4-Seite) ausgedruckt werden. Er ist so gestaltet, dass er wiederverwertbar ist. Erläuterung: Der Wähler kann • die Namen der Bewerber, die er wählen möchte, auf den Wahlzettel schreiben, maximal so viele wie Stimmen zu vergeben sind. „Ja“ anzukreuzen macht die Stimmabgabe deutlicher, ist aber nicht notwendig um dies als Ja-Stimme zu werten. Für alle anderen Bewerber wird seine Stimme als „Enthaltung“ gewertet. Stehen mehr Namen auf dem Stimmzettel als Stimmen zu vergeben sind, ist der Stimmzettel ungültig. Oder • die Namen der Bewerber, für die er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen möchte, auf den Wahlzettel schreiben und jeweils „Ja“ und „Nein“ ankreuzen. Für alle anderen Bewerber wird seine Stimme als „Enthaltung“ gewertet. Wird bei mehr Namen mit „Ja“ gestimmt als Stimmen zu vergeben sind, ist der Stimmzettel ungültig. Oder • die Namen aller Bewerber auf den Wahlzettel schreiben und jeweils „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Wird bei mehr Namen mit „Ja“ gestimmt als Stimmen zu vergeben sind, ist der Stimmzettel ungültig. • Kommt es zu einem zweiten Wahlgang, soll in der Überschrift die „2“ markiert werden. Muster-Ergebnisprotokoll der Kreisvorstandswahl des dieBasis Kreisverbandes Musterstadt am Wochentag, den 32.13.2222, 25:00 Uhr, Ort: Musterstraße 88, 77777 Musterstadt Anwesend: XX Mitglieder (Siehe Anwesenheitsliste), YY Gäste Max Mustermann (Sprecher Kreisvorstand) eröffnet die Versammlung um 25:25 Uhr. Er stellt die fristgerechte Einladung aller Mitglieder fest. Nach der Entlastung des bisherigen Vorstandes (siehe gesondertes Protokoll) wird der Wahlleiter gewählt. Es stellen sich zur Wahl: GG. Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 GG nimmt die Wahl an. GG übernimmt die Leitung der Wahl. Der Wahlleiter ruft zur Wahl des Schriftführers auf. Es stellt sich zur Wahl: AA Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 AA nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter erläutert das Wahlverfahren und die Stimmabgabe. Es erfolgt eine Abstimmung über das Wahlverfahren. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 33, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Wahlleiter ruft zur Wahl der Stimmenauszähler auf. Es stellen sich zur Wahl: BB, CC. Wahlergebnis BB: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 BB nimmt die Wahl an. Wahlergebnis CC: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 CC nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter ruft zur Wahl des ersten Vorsitzenden auf. Es stellt sich zur Wahl: DD Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 DD nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter ruft zur Wahl des zweiten Vorsitzenden auf. Es stellt sich zur Wahl: EE Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 EE nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter ruft zur Wahl Schatzmeisters auf. Es stellt sich zur Wahl: FF Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 FF nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter ruft zur Wahl des Mitgliederbeauftragten auf. Es stellt sich zur Wahl: HH Wahlergebnis: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 HH nimmt die Wahl an. Der Wahlleiter ruft zur Bewerbung für Beisitzer auf, die in einer Gruppenwahl gewählt werden. Es stellt sich zur Wahl: JJ, KK, LL, MM, NN, PP Der Wahlleiter ruft auf, die Anzahl der Beisitzer festzulegen. Vorgeschlagen werden: 4 Beisitzer 5 Beisitzer 6 Beisitzer Ergebnis der Abstimmung: 4 Beisitzer: 1 Stimme 5 Beisitzer: 30 Stimmen 6 Beisitzer: 1 Stimme Damit ist die Anzahl der zu wählenden Beisitzer mit 5 festgelegt. Der Wahlleiter ruft zur Wahl der 5 Beisitzer auf: Wahlergebnis JJ: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Wahlergebnis KK: Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Wahlergebnis LL: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Wahlergebnis MM: Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2 Wahlergebnis NN: Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 7 Wahlergebnis PP: Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 5 Gewählt sind als Beisitzer: JJ, KK, LL, MM und PP Die Gewählten nehmen die Wahl an. Der Wahlleiter schließt die Wahl um 27:37 Uhr. Musterstadt, den 23.13.2222
Unterschrift Schriftführer Unterschrift Wahlleiter
Unterschrift Stimmenauszähler Unterschrift Stimmenauszähler
Unterschrift Erster Sprecher Unterschrift Zweiter Sprecher
Unterschrift Schatzmeister Muster-Anwesenheitsliste der Kreismitgliederversammlung des dieBasis Kreisverbandes Musterstadt am Wochentag, den 32.13.2222, 25:00 Uhr, Ort: Musterstraße 88, 77777 Musterstadt Name Vorname Wohnort Stimmberechtigt Unterschrift Bem. Ja Nein