Kassenprüfung
Kassenprüfung:
Die Kassenprüfung ist Voraussetzung für eine Entlastung des Vorstandes. In unserer Partei dieBasis ist sie gem. § 2 Finanzordnung für das Ende eines jeden Geschäftsjahres vorgesehen. Zu den gewählten Rechnungsprüfern bestimmt der Bundesvorstand außerdem zwei Landesverbände zu weiteren Rechnungsprüfern. Auf dem folgenden Parteitag berichten die Rechnungsprüfer den Mitgliedern über das Ergebnis der Prüfung.
Bei der Kassenprüfung kontrollieren die Rechnungsprüfer u.a., ob
- alle Unterlagen wie Kontoauszüge, Kassenbücher, Belege, notwendige Beschlüsse für Ausgaben usw. vollständig vorliegen,
- die Anfangsbestände des Prüfungszeitraums mit den Endbeständen des Vorjahres übereinstimmen,
- ein Anlageverzeichnis vorliegt und die Abschreibungen korrekt ermittelt wurden,
- zweckgebundene Spenden entsprechend verwendet wurden,
- meldepflichtige Spenden ordnungsgemäß angezeigt und veröffentlicht wurden,
- ausstehende Mitgliedsbeiträge angemessen angemahnt wurden,
- die Mittel der Partei satzungsgemäß verwendet wurden,
- für Mitarbeiter ordentliche Arbeitsverträge vorliegen und alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden
Sofern die Kassenprüfung rechtzeitig vor Abgabe des Rechenschaftsberichts an den Wirtschaftsprüfer durchgeführt wird, kann sie zu einer deutlichen Kostenersparnis führen, da mögliche Ursachen für Rückfragen bereits im Vorfeld erkannt und geklärt werden können.