AG Sachstandanfrage: Unterschied zwischen den Versionen

Die Seite wurde neu angelegt: „== AG Sachstandsanfrage == Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Die AG Sachstandsanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen. dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außer…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „== AG Sachstandsanfrage == Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Die AG Sachstandsanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen. dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außer…“)
(kein Unterschied)