Logo mit Dom.png










Freedom-Day in Deutschland fällt aus

Pressemitteilung
Köln, den 18.02.2022

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.02.2022 wurden Lockerungen der CoronaMaßnahmen beschlossen. Allein schon der Begriff Lockerung müsste jedem achtsam denkenden Menschen einen Schauer über den Rücken laufen lassen, weil dieser Begriff seinen Ursprung im Justiz- und Maßregelvollzug hat.
Wenn man mal genau hinschaut, wurden lediglich ein paar Diskriminierungsmaßnahmen gegenüber Menschen, die für sich eine Verabreichung von Vektor- und mRNA-Impfstoffen ablehnen, aufgeweicht.

Weiterhin Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit

Während nahezu alle Nachbarländer um uns herum die Maskenpflicht – auch in Innenräumen – aufheben, behalten wir diese auf unbestimmte Zeit bei. Weiterhin müssen unsere Kinder über die gesamte Zeit im Unterricht die Masken aufbehalten. Da ändern auch Berichte von einer Untersuchung der Stiftung Warentest zum Tragen von FFP2-Masken bei Kindern nichts, die wegen einer Gesundheitsgefährdung der Teilnehmenden abgebrochen werden musste.

Dabei ist nach wie vor die Wirksamkeit der Masken nicht eindeutig nachgewiesen. Bislang gab es nur Wirksamkeitsstudien im Labor, die mit den Bedingungen im wahren Leben oft nur sehr wenig zu tun hatten.
In den vergangenen zwei Jahren wurde nicht eine Kohortenstudie durchgeführt, bei der eine Wirksamkeit des Maskentragens hätte nachgewiesen werden können. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, beispielsweise das Infektionsgeschehen einer maskenpflichtigen Veranstaltung und einer ohne Maskenpflicht zu vergleichen. Das gleiche gilt auch für die Evidenz von anderen Maßnahmen wie Lockdowns, Ausgangssperren oder 2G- und 3G-Regelungen: keine Kohortenstudie, die eine Wirksamkeit belegt. Diese wäre eine klassische Aufgabe des RKI für das Wohl der Bevölkerung.

Für die berühmte Sonntagsfrage reichen um die 2000 Befragten aus, um ein Wahlergebnis vorherzusagen. Und bei solch einschneidenden und lang anhaltenden Grundrechtseinschränkungen basieren die Entscheidungen auf Mutmaßungen, Laborstudien und dubiosen Modellrechnungen?!

Impfdruck wird weiter aufrechterhalten

Weiterhin wird in der Impfung das Allheilmittel gesehen. Das, obwohl mittlerweile zum Allgemeinwissen gehört, dass Geimpfte erkranken können, die Krankheit übertragen und die Intensivstationen zu keiner Zeit in den letzten zwei Jahren überlastet waren. Es kann, wenn überhaupt, nur um Selbstschutz gehen. Und spätestens da ist der Staat raus und hat niemandem vorzuschreiben, welche Substanzen sich jemand zuzuführen hat.

Spätestens seit dem Zeitpunkt, an dem bekannt geworden ist, dass keine sterile Immunität mit dem Impfstoff erreicht wird, erübrigt sich die Aufrechterhaltung der Impfkampagne – erst recht das Festhalten an der Impfpflicht.

Auch bezüglich der Impfung wurde noch nie eine Kohortenstudie durchgeführt. Hier hätten sich schnell 2000 geimpfte und nicht geimpfte Menschen gefunden. So hätte man gut und schnell vergleichen können, wie hoch die Anzahl der Erkrankten in welcher Kontrollgruppe ist, wie viele Ansteckungen im Umfeld stattfinden oder wie die Intensität von Folgen einer Covid-Erkrankung und Impfnebenwirkungen ist.
Schon auffällig, dass diesen Dingen nicht auf den Grund gegangen wird.

Sofortiges Ende aller Maßnahmen

Oft wird ins Feld geführt, das wir in Deutschland wegen der Impfquote nicht schneller lockern oder die Maßnahmen komplett abschaffen können. Das stimmt so nicht.
In einigen Ländern, die die Maßnahmen vollständig beenden, wie beispielsweise Schweden, ist die Impfquote nahezu identisch.

Grundrechtseinschränkungen müssen ausführlich begründet werden, nicht die Lockerungen. Deshalb fordert dieBasis das sofortige Ende jeglicher Corona-Maßnahmen, wie mittlerweile in den meisten europäischen Ländern!

Facebook.png

Instagram.png

Twitter.png
Spenden
Kontoverbindung dieBasis Köln:
IBAN: DE26 3705 0198 1935 7729 78
BIC: COLSDE33XXX
Postfach: 68 03 14
50706 Köln
Email: koeln@diebasis.nrw📧
Fon: 0221 / 968 869 69 0
Fax: 0221 / 968 869 69 99