3. ordentlicher Bundesparteitag
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Der Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Organ von Mitgliedern der Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Vorstandes, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in §9 und §13 Parteiengesetz geregelt.