Bundesparteitag
Der Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Organ von Mitgliedern der Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert und festlegt. Auch die Wahl des Vorstandes, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in §9 und §13 Parteiengesetz geregelt. Der Parteitag, oder Mitgliederversammlung ist das höchste Organ in der Partei dieBasis.
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Bundesparteitage der Partei dieBasis[Bearbeiten]
- 1. ordentlicher Bundesparteitag (20.-21. März 2021 in Hannover)
- 1. außerordentlicher Bundesparteitag (26.-27. Juni 2021)
- 2. ordentlicher Bundesparteitag (4.-5. Dezember 2021)
- 3. ordentlicher Bundesparteitag (in Planung)
Arten von Parteitagen[Bearbeiten]
Für jede Gliederung, also jeden Verband, der Partei gibt es eigene Mitgliederversammlungen.
- Bundesparteitage
- Landesparteitage
- Bezirksversammlungen
- Kreisparteitage
- Ortsversammlungen
Bezirks- und Ortsversammlungen sind die seltensten Versammlungen in unserer Partei.
Tagesordnung[Bearbeiten]
Beliegend zur Einladung zum Bundesparteitag, kurz BuPa, wird die vorläufige Tagesordnung bzw. TO, verschickt. Die endgültige Tagesordnung, mit ihren einzelnen Tagesordnungspunkten (TOPs), wird dann auf dem Parteitag von den stimmberechtigten Mitgliedern abgestimmt und verabschiedet. Für die Teilnehmer, besteht die Möglichkeit Änderungsanträge zur TO zu stellen. Diese werden dann nach etwaigen Für- und Gegenreden abgestimmt.
Siehe auch[Bearbeiten]
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