AG Sachstandanfrage/Anfrage EUV

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Sachstandfrage EU-Verfassung[Bearbeiten]

Zum Kenntnisgewinn wurde am 01.05.2024 eine Sachstandanfrage zum Thema europäische Verfassung an alle Bundestagsabgeordnete und EU-Abgeordnete per Mail versandt. Hiermit geben wir Kenntnis darüber welche Frage gestellt wurde und welche Antworten hier eingegangen sind.

Soweit Interesse an weiteren Sachstandanfragen besteht, ob in Form Vorschlägen oder direkter Mitarbeit gerne dies an unsere Mailadresse senden.

Anfragetext[Bearbeiten]


Anfragetext EUV.png


Rücklauf und Antworten[Bearbeiten]

Die ersten 48 Antworten sind eingegangen.

Auszug aus den Antworten:

(...) Eine Debatte über eine gemeinsame Verfassung für alle Bürger in der Europäischen Union hat es in den Ausschüssen, welchen ich angehöre, bislang nicht gegeben. Mir sind auch keine Entwürfe dazu bekannt. Ich kann Ihnen auch keine Auskunft darüber geben, wo diese einzusehen sind.(...)

(...) weder ist mir so etwas bekannt, noch würde ich mich dafür einsetzen.(..)

(...) sofern Sie Fragen zur Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben, können Sie die gerne an uns richten.Fragen zur Europawahl richten Sie am besten an die CDU Deutschlands oder die jeweiligen Kandidaten.(...)

(...) zuständigkeitshalber bitte ich Sie, die Anfrage erneut an die Mitglieder des EU-Ausschusses zu richten. Dort wird man Ihnen eine ausführliche Antwort zu Ihrer Sachstandanfrage geben können. (...)

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Beantwortung von Wahlprüfsteinen für die Europawahl wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle der CDU Deutschlands (Konrad-Adenauer-Haus, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin, E-Mail: pressestelle@cdu.de). (...)

(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn Ihre Fragen an die Außenministerin gerichtet sind, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt: (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Von einem aktuellen Bestreben, eine europäische Verfassung einzuführen, ist hier nichts bekannt.(...)

(...) Mir ist nicht bekannt, dass aktuell an einer konkreten Verfassung für alle EU-Bürger gearbeitet wird. Entsprechend sind mir auch keine Entwürfe bekannt.(...)

(...) vielen Dank für Ihre Mail vom 1. Mai 2024. Wir möchten Sie freundlich darum bitten, da die Anfrage in keiner Weise in den Themenbereich (Innenpolitik, PKGr, Wahlkreis Hamburg-Mitte, Bundespolitiker) des Abgeordneten fällt, auch wenn ihm Europa generell natürlich wichtig ist, sich an die zahlreichen Europapolitiker der CDU/EVP zu wenden. (...)

(...) die Entwürfe zur Änderung der EU-Verträge sind uns bekannt. Sie wurden im Europäischen Parlament am 22. November 2023 in Form eines Initiativberichts mit dem Titel "Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verträge" (P9_TA(2023)0427 angenommen. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Website des Europäischen Parlaments öffentlich einsehbar. Wir haben Sie Ihnen sowohl im Englischen als auch im Deutschen als pdf-Datei angehängt.

Falls Sie selbstständig nach den Dokumenten suchen wollen, finden Sie diese unter folgendem Link auf der Website des EP (die entsprechende Sprache können Sie dann oben rechts auswählen):

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0427_EN.html

Der Entschließung vom 22. November 2023 war eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 vorausgegangen, in der das Europäische Parlament eine Revision der Verträge im Rahmen des Artikels 48 EUV (Vertrag über die Europäische Union) forderte. Die wichtigsten Punkte der Entschließung vom 22. November 2023 beinhalten:

Institutionelle Reformen Zuständigkeiten Subsidiarität Rechtsstaatlichkeit Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Sozialpolitik und Arbeitsmarkt Bildungswesen Handel und Investitionen Diskriminierungsverbot Klima- und Umweltschutz Energiepolitik Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit Migration Gesundheit Wissenschaft und Technik

Falls Sie sich nun die Frage stellen, wie ein entsprechender Verfahrensablauf für die Änderung von EU-Verträgen aussähe, können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Das Europäische Parlament besitzt nicht die Kompetenz, die EU-Verträge abzuändern. Es kann jedoch einen Vorschlag auf Änderung der Verträge beim Rat einreichen. Das ordentliche Änderungsverfahren ist für wichtige Vertragsänderungen notwendig, wie etwa eine Ausweitung oder Einschränkung der Zuständigkeiten (rechtskräftige Bereiche) der EU. Es funktioniert folgendermaßen:

Jede Regierung eines Mitgliedstaats, das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission können beim Rat der Europäischen Union einen Vorschlag auf Änderung der Verträge einreichen.

Der Rat übermittelt diese Vorschläge an den Europäischen Rat (der sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammensetzt), und die nationalen Parlamente werden benachrichtigt.

Beschließt der Europäische Rat die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so beruft der Präsident einen Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission ein.

Der Konvent prüft die Änderungsentwürfe und nimmt im Konsensverfahren eine Empfehlung an, die an eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet ist.

Der Präsident des Europäischen Rates beruft daraufhin eine Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten ein, um die Vertragsänderungen im Konsensverfahren anzunehmen.

Die Änderungen gelten erst dann, wenn sie von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Bei kleineren Änderungen kann der Europäische Rat nach Zustimmung des Parlaments darauf verzichten, einen Konvent einzuberufen.

Wir hoffen, Ihnen in bei Ihrer Sachstandsanfrage weitergeholfen zu haben (...)