Landesverband Hamburg/Fachausschüsse/Direkte Demokratie

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Einführung[Bearbeiten]

Der Begriff der direkten Demokratie beschreibt ein politisches System, in dem Bürger direkten Einfluss auf politische Prozesse haben. Politische Prozesse umfassen die Gesetzgebung und andere Dinge der politischen Willensbildung. Letztere wären beispielsweise der der Zu- oder Austritt aus internationalen Organisationen oder der Abschluss oder die Kündigung von Staatsverträgen.

Der Begriff Demokratie stammt aus dem antiken Griechenland und bedeutet Herrschaft des Volkes, abgeleitet aus den Worten demos (Volk) und kretos (Herrschaft). Das Konzept der Demokratie wurde auch im römischen Reich übernommen, wobei das System mehr Elemente einer repräsentativen Demokratie enthielt; insbesondere durch den großen Einfluss des Senats. Der Begriff der direkten Demokratie tauchte erstmals im späten 18. Jahrhundert auf. Aktuell wird das Konzept der direkten Demokratie auf allen Ebenen gelebt. In Deutschland gibt es Elemente der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunaleben.

Geschichte der direkten Demokratie – Unterschied und Parallelen zum aktuellen Demokratieverständnis in Deutschland[Bearbeiten]

Ein System der Demokratie wurde im fünften Jahrhundert vor Christus im Stadtstaat Athen erstmals eingeführt. In Volksversammlungen konnten alle freien Bürger über wesentliche politische Belange abstimmen. Nicht stimmberechtigt waren allerdings Frauen, Sklaven und Metöken. Letztere waren Fremde, die im jeweiligen Staatsverband (Polis) dauerhaft wohnten; häufig Griechen aus einer anderen Polis. Hier zeigen sich schon gewisse Parallelen zum aktuellen Demokratieverständnis im heutigen Deutschland. Zwar sind Frauen abstimmungsberechtigt und Sklaven gibt es in der Form des antiken Griechenlandes nicht mehr. Heute sind trotz eines zunehmenden Ausländeranteils aber nur deutsche Staatsbürger – mit Ausnahme der kommunalen Ebene - wahl- und abstimmungsberechtigt.

Bis in das späte 18. Jahrhundert stand der Begriff für Gemeinwesen, in der seine Bevölkerung sich selbst regiert. Basierend auf den Überlieferungen von Platon und Aristoteles wurde die Demokratie mit Begriffen wie Chaos, Despotismus der Massen und Demagogie assoziiert. Häufig werden in Deutschland heute ähnliche ablehnende Argumente vorgetragen, nur das andere Begriffe wie Populismus, Polarisierung und Vernachlässigung der Rechte von Minderheiten verwendet werden.

In Zeitalter der Aufklärung kam es durch Philosophen und Denker wie Jean-Jacques Rousseau zumindest in der Geisteswelt zu einem Bedeutungswandel und der Einführung des Begriffs der direkten Demokratie. Im 19. und 20. Jahrhundert wurde der Begriff direkte Demokratie verwendet, um politische Systeme mit Volksabstimmungen, Referenden und Initiativen als Instrumente der politischen Beteiligung der Bevölkerung zu charakterisieren.

Abgrenzung von repräsentativer und direkter Demokratie[Bearbeiten]

Allgemeines[Bearbeiten]

Es gibt verschiedene Arten der Demokratie. Die wesentlichen Formen sind die direkte Demokratie, die repräsentative Demokratie und die Präsidialdemokratie.

In einer Präsidialdemokratie sind die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person vereinigt. Präsident und das Parlament werden direkt vom Volk gewählt. Es gibt eine strenge Trennung zwischen der Exekutive (Regierungsgewalt) und der Legislative (Gesetzgebungsgewalt). Entsprechende Systeme gibt es beispielsweise in den USA und Frankreich.

In einer repräsentativen Demokratie wird das Volk als Souverän durch gewählte Volksvertreter repräsentiert. Diese Volksvertreter vertreten das Staatsvolk und sie alleine sind hierzu berechtigt. Diese treten zur Ausübung ihres Mandats in Versammlungen (z.B. Parlamenten) zusammen. Sie bestimmen auch mit besonderen Machtbefugnissen ausgestattete Ämter wie beispielsweise Regierungschefs. Wichtiges Element dieser Demokratieform ist, dass die Volksvertreter das Staatsvolk tatsächlich repräsentieren und bei der Entscheidungsfindung die Interessen des Staatsvolkes berücksichtigen.

In der direkten Demokratie werden politische Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen. Bei der direkten Demokratie soll der Volkswille möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen umgesetzt werden.

Einige Demokratien stellen Mischformen verschiedener Demokratieformen dar und enthalten Elemente der repräsentativen und direkten Demokratie.

Das Schweizer System[Bearbeiten]

Das politische System der Schweizer Eidgenossenschaft ist das einer repräsentativen Demokratie mit starken Elementen der direkten Demokratie. Volksabstimmungen erfolgen dabei auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene. Es gibt dabei drei Arten von Volksabstimmungen.

a) Volksinitiative: In einer Volksinitiative können Bürger Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einreichen.

b) Fakultatives Referendum: Bundesgesetze und andere Erlasse der Bundesversammlung, sprich des Schweizer Parlaments, unterstehen dem fakultativen Referendum.

c) Obligatorisches Referendum: Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament zieht zwingend ein obligatorisches Referendum nach sich. Auch der Beitritt der Schweiz zu gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.

Für die Volksinitiative und das fakultative Referendum müssen einmal eine Mindestanzahl von Unterschriften gesammelt werden. Dies sind auf Bundesebene bei der Volksinitiative mindestens 100.000 Stimmen und beim fakultativen Referendum 50.000 Stimmen der wahlberechtigten Bevölkerung.

Über das Pro und Kontra zu jedem Sachverhalt, über den abzustimmen ist, werden die Bürger schriftlich und auf Websites informiert.

In der Schweiz wird in der Regel auf Bundesebene vier Mal pro Jahr über 10 bis 15 Sachfragen abgestimmt. Hinzu kommen Abstimmungen auf kantonaler und lokaler Ebene.

Eine Kurzbeschreibung der direkten Demokratie in der Schweiz findest Du hier.

Eine offizielle Beschreibung der direkten Demokratie in der Schweiz findest Du hier.

Direkte Demokratie in Deutschland[Bearbeiten]

Deutschland ist im Wesentlichen eine repräsentative Demokratie, die einige Elemente der direkten Demokratie enthält.

Auf Bundesebene ist ein Volksbegehren nur für den speziellen Fall einer Gebietsneugliederung nach Art. 29 Abs. 4 bis 6 GG vorgesehen. Obwohl Artikel 20 Abs. 2 GG besagt, dass die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, wird behauptet, dass das Grundgesetz Volksabstimmungen nicht zulässt. Begründet wird dies insbesondere damit, dass zur Einführung von Volksbegehren zwingend eine Anpassung des Grundgesetzes, insbesondere der Art. 76 (1) (Gesetzgebung des Bundes), Art. 77 (Mitwirkung der Länder) und Art. 82 (Ausfertigung von Gesetzen), notwendig sei.

Alle Bundesländer sehen grundsätzlich Volksentscheide vor. In fast allen Ländern ist dazu ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:

a) Volksinitiative: Hierzu müssen die Initiatoren eine bestimmte Anzahl von Unterschriften sammeln. Die Volksinitiative ist in den meisten Bundesländern Voraussetzung für ein Bürgerbegehren.

b) Volksbegehren: Diese erfordern ein erneutes Sammeln von Unterschriften, wobei die Anzahl in der Regel deutlich mehr Unterschriften erfordern. Gleichzeitig ist der Zeitraum für das Sammeln der Unterschriften auf einen kurzen Zeitraum beschränkt. Sofern die Volksbegehren erfolgreich sind, können Landesparlamente das Gesetz ändern oder aufheben.

c) Volksentscheid: Sofern ein durch ein Volksbegehren beschlossenes Gesetz durch ein Landesparlament geändert oder aufgehoben wird, können die Initiatoren erneut Unterschriften sammeln. Ist dies erfolgreich, ist das durch den Volksentscheid beschlossene Gesetz für Landesregierung und Landparlament bindend.

Die Begriffe sind in einzelnen Bundesländern andere, beschreiben aber im Grundsatz dasselbe System.

Einige Bundesländer lassen in ihren Verfassungen auch Referenden zu. Dies sind Volksentscheide, die durch die Landesregierung oder das Landesparlament initiiert werden.

Daneben gibt es Volksbegehren und manchmal auch Referenden auf lokaler Ebene.

Volksbegehren und Referenden in den Bundesländern[Bearbeiten]

Zur Volksdemokratie in Hamburg siehe hier: Volksgesetzgebung in Hamburg