Glossikon/Z: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2023, 16:42 Uhr
- Zoom 👉 Video Konferenz-System. !Nach Einschätzung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Datenschutz-Aufsichtsbehörde wurde Zoom in die rote Kategorie eingeordnet. Begründung u.a. "Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag. Unzulässige Einschränkungen der Weisungsbindung, der Löschpflicht und der Kontrollrechte. Unzulässige Datenexporte."! Der Konzern hat seinen Sitz in San Jose (Headquarter)und unterliegt damit US-Recht.