Online-Bundesparteitag 2021

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Online-Bundesparteitag 2021 Ergebnisse

Alle Informationen zu den Kandidaten gibts ab jetzt hier: Online-Bundesparteitag 2021 - Kandidaten

Wahlergebnisse des Parteitages: Online-Bundesparteitag 2021 Ergebnisse

Unterstützung zur Software des Online-Parteitages findest du hier: Hilfe:OpenSlides

technischer Support: Hotline: 030 22 37 52 32     Mail: hotline@diebasis-partei.de

Einladung zum Online-Bundesparteitag[Bearbeiten]

Liebes Mitglied,

hiermit laden wir Dich zum 2. ordentlichen Bundesparteitag ein. Er findet statt am
Samstag und Sonntag, 4. und 5. Dezember 2021,
jeweils ab 10:00 Uhr bis voraussichtlich 20:00 Uhr,
sowie mit einer möglichen Fortsetzung am Montag, den 6.12.21 ab 18:00 Uhr.

Dieser Bundesparteitag findet online statt und dient insbesondere den Vorstandswahlen, der Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und der Wahl von Rechnungsprüfern. Ein eigener Satzungsparteitag wird im ersten Quartal 2022 durchgeführt werden. Da der Zeitbedarf stark von der Anzahl der Bewerber abhängen wird und wir den Zeitplan daher nicht exakt festlegen können, kann die genannte Fortsetzung notwendig werden. Die abschließende Beschlussfassung wird im Anschluss durch die Teilnehmer per Briefwahl bestätigt. Das Ergebnis der Briefwahl wird nach Auszählung verkündet. Die vorläufige Tagesordnung findest Du beigefügt. Anträge zum Bundesparteitag können an bupa@diebasis-partei.de gestellt werden und müssen drei Wochen vor unserem Parteitag eingegangen sein, Satzungsänderungsanträge fünf Wochen vorher. Du wirst Mitte November eine weitere E-Mail mit allen nötigen Daten und Informationen erhalten, mit denen du Dich für die Teilnahme vorab am Parteitag registrieren kannst. Diese Voranmeldung ist aus technischen Gründen zwingend erforderlich.

Wir freuen uns über Deine Teilnahme!
Dein Bundesvorstand

Tagesordnung des 2. ordentlichen Bundesparteitages[Bearbeiten]

Samstag, 4.12.21 von 10:00 bis ca. 20:00 Uhr
Sonntag, 5.12.21 von 10:00 bis ca. 20:00 Uhr
Bei weiterem Zeitbedarf Fortsetzung Montag, 6.12.21 von 18:00 bis ca. 22:00 Uhr

Wir werden kleinere Pausen zwischendurch und eine Mittagspause von 13:00 bis 14:00 Uhr vorsehen.

Samstag, 4.12.21[Bearbeiten]

1. Eröffnung des Bundesparteitages und Begrüßung durch den Bundesvorstand
2. Bestimmung der Protokollführung
3. Bericht des Wahlprüfungsausschusses (zur ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit)
4. Nominierung und Wahl des Wahlleiters und der Zählkommission
5. Nominierung und Wahl des Tagungspräsidiums
6. Nominierung und Wahl einer Briefwahl-Zählkommission
7. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Tagesordnung
8. Bericht des Vorstandes
9. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung
10. Vorstellung und Wahl der beiden Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter
11. Vorstellung und Wahl des Schiedsgerichtes
12. Geplanter Abschluss des ersten Tages des Parteitages um 20:00 Uhr

Sonntag, 5.12.21[Bearbeiten]

13. Feststellung des Rücktritts oder Abwahl des bestehenden Bundesvorstands (BGB § 27)
14. Vorstellung und Wahl des neuen Bundesvorstands
15. Diskussion und Beschlussfassung zur Transparenzkommission
16. Behandlung von eingereichten Anträgen und Satzungsänderungsanträgen
17. Voraussichtliches Ende des Parteitages um 20:00 Uhr

Informationen zum Bewerbungsprozess[Bearbeiten]

Um der Basis die frühzeitige Möglichkeit zu geben, alle Kandidaten genauer unter die Lupe zu nehmen, möchten wir die Bewerbungsphase bereits jetzt einleiten. So bleibt uns genügend Zeit, um in einem längeren Prozess den Bewerbern Fragen im Forum zukommen zu lassen und sie in Zoomkonferenzen kennenzulernen.

Offene Positionen[Bearbeiten]

Folgende Positionen sollen auf dem Parteitag neu besetzt werden:

  • Rechnungsprüfung
    • Zwei Rechnungsprüfer und zwei Stellvertreter
  • Schiedsgericht
    • Präsident und Stellvertreter (Richterbefähigung)
    • Zwei Beisitzer und vier stellvertretende Beisitzer
  • Vorstand
    • Zwei Vorsitzende und zwei Stellvertreter
    • Schatzmeister und Stellvertreter
    • Vier Säulenbeauftragte, Querdenker, Visionär und Stellvertreter
    • Zwei Medienbeauftragte

Bewerber um das Präsidentenamt des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter benötigen gemäß § 5 unserer Schiedsordnung die Befähigung zum Richteramt. Sie dürfen zudem nicht bereits in irgendeiner Vorstandsposition sein. Auch die Rechnungsprüfer und die Schatzmeister sollten einschlägige Berufserfahrung (z.B. Buchhalter, Steuerberater) vorweisen können. Für Vorstände empfehlen sich Kenntnisse in Satzungs- und Parteienrecht.

Bewerbung[Bearbeiten]

Alle Positionen sollen als Ehrenamt auch neben einem regulären Arbeitsleben ausführbar sein. Dennoch sollte die zeitliche Belastung nicht unterschätzt werden und generell sollten die Bewerber reichliche Zeitreserven für die notwendige Parteiarbeit mitbringen. Für all diese Posten werden wir Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten benötigen, um unsere Partei basisdemokratisch und partizipativ weiterzuentwickeln. Um den Bewerbungsprozess für alle Teilnehmer gleich und fair zu gestalten, und um ebenso für unsere Mitglieder eine gewisse Qualität der Bewerbungen sicher zu stellen, bitten wir um die Einhaltung folgenden Formats für die Bewerbungen:

• Aussagekräftiger Lebenslauf
• Angabe aller bisher bekleideten Positionen in Politik, Organisationen und Wirtschaft gemäß § 8 (3) der Satzung
• Maximal dreiminütiges Bewerbungsvideo mit Erklärung zur Motivation und der Eignung für das angestrebte Amt

Bitte stellt Eure Unterlagen ins Forum unter Parteiarbeit > Parteitagsvorbereitung in ein jeweils eigenes Thema bis zum 31.10.21. Wir bitten darum, sich auf maximal zwei Positionen zu bewerben. Wer zudem bereits jetzt weiß, dass er sich in Kürze für ein Mandat außerhalb der Partei bewerben möchte, möge von einer Bewerbung absehen. Die Bewerbungsvideos könnt Ihr am besten selbst bei Vimeo hochladen und entsprechend im Forum verlinken. Bei technischen Problemen erhaltet Ihr gerne Hilfestellung unter bupa@diebasis-team.de.

Zeitplan[Bearbeiten]

Aktuell sah / sieht die Planung folgendermaßen aus, wobei kleinere Verschiebungen noch möglich sind. Wir werden darüber per E-Mail informieren.

  • 19.10.21 Ab 20:00 1. Präsentation des Parteitag-Fahrplans im Partei-Zoom für interessierte Mitglieder im Raum Bupa-Orga
  • 26.10.21 Ab 20:00 2. Präsentation des Parteitag-Fahrplans im Partei-Zoom für interessierte Mitglieder im Raum Bupa-Orga
  • 02.11.21 Ab 20:00 3. Präsentation des Parteitag-Fahrplans im Partei-Zoom für interessierte Mitglieder im Raum Bupa-Orga
  • 31.10.21 Ende der offenen Bewerbungsphase
  • 03.11. – 15.11.21 Tägliche Zoom-Fragerunden mit den Bewerbern ab 19.00 Uhr
  • 20.11.21 Beginn Online-Konsensierung
  • 04.12.21 Beginn des Bundesparteitages um 10:00 Uhr

Bis zum 31.10.21 haben also zunächst alle Bewerber Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen im Forum zusammenzustellen und dort vielleicht bereits Fragen der Mitglieder zu beantworten. Ab November haben die Kandidaten in Blöcken von je fünf Bewerbern die Möglichkeit, sich den Fragen der Mitglieder im Zoom zu stellen. Je nach Anzahl der vorliegenden Bewerbungen werden wir dabei den Zeitrahmen der Zoom-Blöcke anpassen. Für die Online-Konsensierung ab dem 17.11.21 im Anschluss an die Zoom-Runden, können die Bewerber optional noch bis zum 13.11.21 ein neues Video einreichen. Anschließend wird analog der Kanzlerkandidatensuche eine Widerstandsabfrage erfolgen. Aus dem Ergebnis der Konsensierung ergibt sich dann die Reihenfolge der Wahlvorschläge am Parteitag. Wir möchten allen Bewerbern im eigenen Interesse empfehlen, an diesem Bewerbungsprozess aktiv teilzunehmen. Der zeitliche Rahmen eines Parteitages ist nicht ansatzweise ausreichend, um die Bewerber ausreichend kennenzulernen und sowohl ihre fachliche als auch persönliche Eignung zu beurteilen. Zudem gibt ein längerer Bewerbungsprozess auch bisher wenig bekannten Kandidaten die Möglichkeit zu überzeugen.

Häufige Fragen zum Parteitag[Bearbeiten]

Wieso findet der Parteitag nicht in Präsenz statt?[Bearbeiten]

Selbstverständlich wäre es aus zwischenmenschlicher und kommunikativer Perspektive wünschenswert, eine Präsenzveranstaltung im großen Stil abzuhalten. Allerdings übersteigt ein Parteitag mit potenziell 30.000 eingeladenen Teilnehmern das, was derzeit aus organisatorischen und finanziellen Gründen möglich ist. Je kosteneffizienter und ressourcenschonender wir Parteitage durchführen, desto häufiger können wir solche abhalten. Auch wissen wir nicht, welche rechtlichen Unwägbarkeiten künftig gelten.

Wie steht es mit Zwischenlösungen, halb online, halb in Präsenz?[Bearbeiten]

Die Gründe, die gegen einen Präsenzparteitag sprechen, sprechen auch gegen einen Hybridparteitag. Dieser würde sogar noch mehr organisatorische Komplexität mit sich bringen, da dabei sowohl eine große Präsenzveranstaltung, als auch die Onlineveranstaltung, sowie die nahtlose Verdrahtung sicher gestellt sein müsste. Jederzeit möglich sind jedoch kleine, örtliche Treffen auf Ebene der Kreisverbände zum Parteitag, bei denen technisch weniger erfahrene Parteimitglieder Hilfestellungen erhalten können.

Aber Online-Veranstaltungen schließen doch viele unerfahrene Mitglieder aus?[Bearbeiten]

Es wird generell niemals möglich sein, dass an einem Parteitag alle Mitglieder teilnehmen können. Auch ein Präsenzparteitag stellt eine Hürde zur Teilnahme dar. Anreise- und Übernachtungskosten müssen gedeckt werden. Tickets und Zimmer müssen - vermutlich online - gebucht werden. Für ein Wochenende am anderen Ende der Republik kommen so schnell mehrere Hundert Euro zusammen. Die Bereitstellung der Endgeräte und Anbindungen zur Teilnahme ist dabei genauso eine Bringschuld, wie die Bereitstellung eines geeigneten Transportmittels zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung.

In unseren Augen ist der Online-Parteitag insbesondere aus Kostengründen für die Teilnehmer wesentlich inklusiver als eine Präsenzveranstaltung. Technische Hürden können gemeinschaftlich im Kreisverband gut gemeistert werden.

Werden Mitglieder ohne E-Mailadresse auch eingeladen?[Bearbeiten]

Selbstverständlich. Diese bekommen die Einladung per Post. Da nur rund 200 unserer über 30.000 Mitglieder keine E-Mailadresse besitzen oder angeben möchten, ist dies kein großes Problem.

Wieso soll auf dem nächsten Bupa der Vorstand gewählt werden, und die Satzungsthemen erst im Frühjahr?[Bearbeiten]

Auch auf dem letzten Parteitag hätten laut Satzung zumindest Nachwahlen der bereits ausgeschiedenen Vorstände stattfinden müssen. Mittlerweile sind noch weitere Vorstände zurückgetreten. Jedoch wurde bereits auf einem Bund-Länder-Treffen in Koblenz am 21.8.2021 von den teilnehmenden Vorständen schriftlich vereinbart, dass der Vorstand nach der Bundestagswahl Vorstandsneuwahlen vorbereitet. So sollen mit frischem Wind interne Differenzen befriedet und unsere Partei geschlossen mit mehr Außenwirkung politisch tätig werden können. Der Umfang der damit nötigen Personalwahlen schließt eine ausführliche Behandlung anderer Themen aus.

Gibt es auch Neuwahlen, wenn nicht alle Vorstände zurücktreten?[Bearbeiten]

Sollte bis zum Parteitag nicht bereits die Hälfte der Vorstände zurückgetreten sein, was komplette Neuwahlen gemäß unserer Satzung erforderlichen machen würde, wird es bei TOP 13 zu einer Abstimmung über eine Abberufung des gesamten Vorstandes kommen. Diese Abberufung wird in BGB § 27 gesetzlich geregelt. Dort ist festgestellt, dass die Bestellung von Vorständen jederzeit durch die Mitgliederversammlung widerruflich ist. Eine einfache Mehrheit genügt.

Sind die Satzungsänderungen nicht trotzdem viel wichtiger?[Bearbeiten]

Natürlich ist unsere Satzung verbesserungswürdig. Wenn sich in der Vergangenheit jedoch eines gezeigt hat, dann dass zunächst der Prozess zur Abarbeitung von Änderungsanträgen dringend überarbeitungsbedürftig ist. Mittlerweile sind über 150 Anträge auf Halde und es werden wöchentlich mehr. Viele recht ähnlich, viele überschneidend, manche ausgegoren, manche nicht, und manche vielleicht sogar schon wieder im Angesicht neuerer Erfahrungen überholt. Der reine Textumfang der Anträge ist kaum noch jemandem zuzumuten. Allein das durchlesen der Anträge ist ein mehrstündiges Unterfangen, wie man an der letzten, von vielen als zu umfangreich kritisierten, Konsensierung zu Satzungsthemen sehen konnte. Erst mit einem neu definierten Antragsprozess ist dieser Berg besser zu bändigen.

Wieso genau dieser Termin?[Bearbeiten]

Der Termin wurde so gewählt, dass alle Ladungsfristen eingehalten und für die Vorstellung und Vorkonsensierung der neuen Bewerber ausreichend Zeit bleiben sollte. Gleichzeitig sollte der Termin für die Besetzung aller wichtigen Positionen nicht unnötig nach hinten geschoben werden. Dabei galt es auch, die Verfügbarkeit des Orgateams, des Veranstaltungsortes etc. zu beachten. Es war dabei leider nicht möglich, bundesweit alle Termine von Ortsverbänden, Kreisverbänden etc. abzufragen und einzuplanen.

Dahingehende Terminkollisionen bitten wir zu entschuldigen. Gleichzeitig bieten aber auch bereits terminierte Veranstaltungen die Möglichkeit, diese umzuwidmen und den Bupa vor Ort im Kreisverband als Gemeinschaftserlebnis zu gestalten.

Was muss ich beachten, wenn ich auf dem Parteitag als Wahlleiter, für die Zählkommission oder das Tagungspräsidium mitarbeiten möchte?[Bearbeiten]

Das Bupa-Orgateam stellt für diese organisatorischen Positionen sorgfältig eingearbeitete Team-Mitglieder zur Verfügung. Diese Positionen erfordern im Online-Format zwingend einige Vorbereitung und Kenntnisse im Umgang mit der Software. Zudem ist auf dem Parteitag die Anwesenheit vor Ort beim Orgateam notwendig. Wenn du dich selbst einarbeiten und bewerben möchtest, setze dich bitte zeitnah mit uns unter bupa@diebasis-team.de in Verbindung.

Was muss ich für eine Gemeinschaftsveranstaltung zur Begleitung des Parteitages beachten?[Bearbeiten]

Es empfiehlt sich, einen gemeinsamen großen Monitor oder Leinwand für alle Teilnehmer bereitzustellen. Der Parteitag wird als regulärer Livestream über YouTube bereitgestellt. Für jeden stimmberechtigten Teilnehmer wird ein eigenes Endgerät benötigt. Die Abstimmungssoftware kann dabei auch auf einem Mobiltelefon oder Tablet ergonomisch benutzt werden, nicht nur auf einem Notebook oder PC.

Gibt es eine Begrenzung, wie viele Teilnehmer sich einen gemeinsamen Internetzugang teilen können?[Bearbeiten]

Nein. Jeder Teilnehmer wird über seinen Login und Passwort identifiziert. Es können beliebig viele Teilnehmer z.B. über den gleichen WLAN-Anschluss am Parteitag teilnehmen.

Auf welcher technischen Basis läuft der Parteitag?[Bearbeiten]

Für den Ablauf des digitalen Parteitages, setzen wir die OpenSource-Software OpenSlides ein. Alle Infos, Bedienungsanleitungen, Tutorials etc. findest du unter Hilfe:OpenSlides.

Sind die Wahlen auf dem Parteitag überprüfbar?[Bearbeiten]

Ja. Auf dem Parteitag wurden in kurzen Intervallen insgesamt rund 10 Terabyte Sicherungsdaten der gesamten Systeme erzeugt. Alle Daten sind transparent durch IT-Experten auditierbar.

Häufige Fragen zum Bewerbungsprozess[Bearbeiten]

Warum sind alle Bewerbungen im Forum und nicht öffentlich wie bei Abgeordnetenwatch?[Bearbeiten]

Das ist nicht zuletzt aus Datenschutzgründen (Lebenslaufdaten, Offenlegungen etc.) nicht möglich. Die Wahl ist "parteiöffentlich" und nicht "öffentlich". Es steht jedem Mitglied die Anmeldung an den internen Systemen der Partei zur Verfügung, was auch kurzfristig möglich ist und in einer Minute erledigt ist.

Ist ein solch langer Bewerbungsprozess nicht unfair gegenüber Bewerbern, die sich erst auf dem Parteitag bewerben?[Bearbeiten]

Nein, denn auch diesen hätte der Bewerbungsprozess jederzeit freigestanden bzw. sie wurden vielmehr sogar nachdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Es ist sowohl im Interesse der Kandidaten, als auch im Interesse der Partei und unserer Mitglieder, dass die Mitglieder eine fundierte, informierte Entscheidung treffen können. Nur durch einen ausgedehnten Bewerbungsprozess lässt sich die Eignung der Kandidaten vernünftig prüfen und eine informierte Wahl sicherstellen.

Wieso wurde vor dem Parteitag noch ein Stimmungsbild / Vorkonsensierung eingeholt?[Bearbeiten]

Sowohl unsere Satzung als auch unsere Geschäftsordnung für Parteitage sehen Stimmungsbilder und Konsensierungen explizit vor. Der gesamte Bewerbungsprozess einschließlich der Befragung zu einem Stimmungsbild dient ausschließlich dazu, dass sich die Kandidaten ein besseres Bild davon machen können, wen sie wählen, und dabei sowohl unserer Satzung als auch anderen rechtlichen Rahmenbedingungen bestmöglich gerecht zu werden.

Ist ein Stimmungsbild nicht Stimmungsmache für einen bestimmten Kandidaten?[Bearbeiten]

In der Umfrage zum Stimmungsbild sind alle Kandidaten mit den von ihnen eingereichten Videos bzw. ersatzweise ihren Unterlagen vertreten. Wo sich hier für einen einzelnen Kandidaten ein Vorteil ergeben soll, erschließt sich nicht. Vielmehr wird gerade den weniger prominenten Kandidaten eine Bühne geboten, sich nochmals in der gesamten Partei zu präsentieren, auch wenn sie selbst nicht über große mediale Reichweite innerhalb und außerhalb der Partei verfügen sollten. Analog wären hier die Wahlwerbespots in Funk und Fernsehen zu nennen, die auch kleinen Parteien im Namen der Fairness zur Verfügung gestellt werden müssen.

Von wem wurde die Vorkonsensierung veranlasst?[Bearbeiten]

Die umfangreiche Bewerbungsprozedur einschließlich der Umfrage zur Vorkonsensierung wurde bereits mit der Einladung zum Parteitag vom Vorstand beschlossen und jetzt 1:1 umgesetzt.

Ist der Parteitag aufgrund der Vorkonsensierung anfechtbar?[Bearbeiten]

Ungefähr so anfechtbar wie die Bundestagswahl aufgrund des ZDF-Politbarometers anfechtbar ist.

Warum wurde die Vorkonsensierung abgebrochen?[Bearbeiten]

Der Vorstand hatte nach Beschwerde einer Kandidatin beschlossen, die Vorkonsensierung zu stoppen und die Ergebnisse nicht zu veröffentlichen.

Häufige Fragen zur Schlussabstimmung per Brief[Bearbeiten]

Wieso sollen die Online-Abstimmung nochmals per Brief bestätigt werden?[Bearbeiten]

Einer online durchgeführten geheimen Wahl kann nach aktuellem Stand der Technik noch nicht das gleiche Vertrauen bezüglich der wirklichen Erfassung der Stimmen entgegen gebracht werden, wie einer vor Ort durchgeführten Urnenwahl. Die Schlussabstimmung per Brief soll daher als Behelf zur Absicherung der online erzielten Wahlergebnisse und zur Erhöhung der Rechtssicherheit dienen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Schlussabstimung?[Bearbeiten]

Es zählt das Parteiengesetz, die pandemiebezogenen Spezialregelungen des GesRuaCOVBekG, unsere Satzung sowie unsere Wahlordnung.

Gibt es Gutachten zur Rechtslage?[Bearbeiten]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Studie zur Rechtslage von Online-Parteitagen veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass Parteitage grundsätzlich auch online durchgeführt werden können und Präsenzparteitagen gleichzustellen sind.

Die grundsätzliche Durchführbarkeit von geheimen Wahlen mit der auf dem Parteitag verwendeten Software OpenSlides ist durch dieses Gutachten bestätigt.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Briefwahl und einer Schlussabstimmung?[Bearbeiten]

Die Schlussabstimmung per Brief dient lediglich der vorsorglichen Bestätigung der online erzielten Wahlergebnisse. Sie ist daher nicht gleichzusetzen mit einer Briefwahl im Sinne von § 8 unserer Wahlordnung. Gemäß § 8 (1) der Wahlordnung darf eine Wahl nicht per Briefwahl durchgeführt werden, wenn sie bereits auf der Tagesordnung für einen Parteitag angekündigt wurde.

Wer ist bei der Schlussabstimmung stimmberechtigt?[Bearbeiten]

Unsere Satzung § 18 besagt:

(1) Jedes Mitglied ist berechtigt, am Parteitag persönlich oder wenn möglich, per Internetzugang teilzunehmen.

(2) Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt. Die Übertragung von Stimmen auf andere Mitglieder – egal aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.

Die Anwesenheit am Parteitag wurde durch die Software des Parteitages genau erfasst. Mitglieder, die zwar eingeladen wurden, aber nicht erschienen sind, sind nicht Teil des Parteitages und damit auch nicht stimmberechtigt. Dies wurde auch bereits in der Einladung zum Parteitag genau so angekündigt.

Wäre es nicht basisdemokratischer, wenn alle an der Schlussabstimmung teilnehmen?[Bearbeiten]

Im Gegensatz zu anderen Parteien sind bei uns alle Mitglieder zur Teilnahme am Parteitag eingeladen. Man kann jedoch selbstverständlich niemanden zur Teilnahme zwingen. Die Schlussabstimmung dient lediglich der Absicherung der online erzielten Wahlergebnisse und eröffnet keinen erneuten Wahlgang. Daher kann auch der Kreis der Stimmberechtigten nicht nachträglich beliebig vergrößert werden.

Ist der neue Vorstand erst nach der Schlussabstimmung im Amt?[Bearbeiten]

Nein. Genau wie bei der auf elektronischen Wahlgeräten durchgeführten Vorstandswahl im Frühjahr, sind die gewählten Vorstände und das Schiedsgericht unmittelbar im Amt, sobald sie die Annahme der Wahl erklärt haben. Auch Wahlanfechtungen haben gemäß § 13 (1) unserer Wahlordnung keine aufschiebende Wirkung.

Aber der Bundeswahlleiter sieht das alles anders![Bearbeiten]

Online-Parteitage sind nach wie vor juristisches Neuland. Im Rahmen der Covid-Gesetzgebung wurde lediglich bestimmt, dass Online-Parteitage auch ohne Ermächtigungen in der Parteisatzung zulässig sind. Es fehlt jedoch an einer gesetzlichen Regelung der an ein Abstimmungswerkzeug zu stellenden Anforderungen. Diese müssen derzeit noch aus den allgemeinen Wahlgrundsätzen hergeleitet werden. Auch der Bundeswahlleiter kann hierzu lediglich unverbindliche Empfehlungen geben. Mehr Rechtssicherheit kann letztendlich nur vom Gesetzgeber oder durch Gerichtsurteile geschaffen werden.