Arbeitsgemeinschaften Leitfaden

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Vorüberlegungen[Bearbeiten]

  • Mitglieder der Partei dieBasis organisieren sich innerhalb von Arbeitsgruppen. AGs können auf verschiedenen regionalen Ebenen Ableger haben, sollen aber zusammen auf allgemeiner Ebene (Bund) verbunden sein.
  • Einzelne Mitglieder hatten die Idee, die Arbeit dieser Arbeitsgruppen zu verbessern. Dazu sollte,
    • festgestellt werden, welche AG es gibt, und inwiefern jede einzelne AG tätig (aktiv) ist,
    • aktive AG thematisch sortiert werden, um Tätigkeits- und Themengebiete der AG festzustellen sowie AG-Doubletten zu erkennen und
    • AG-Doubletten ggf. zusammengeführt und verwaiste (inaktive) AG aussortiert werden
    • die AGs in einer Übersicht mit Ansprechpartnern aufzunehmen
    • Kontaktmöglichkeiten zur Vermittlung zu listen (ggf. auch nicht öffentliche private)
  • Ziel des AG-Leitfadens ist es, AG im basisdemokratischen Sinn möglichst gut zu organisieren. Das bedeutet: Die Freiheit und Freiwilligkeit der Aktion steht im Vordergrund. Jeder Basista muss sich zu jeder Zeit frei beteiligen und Gehör finden können (Open-Source-Gedanke). Damit diese libertäre Idee dauerhaft verwirklicht werden kann, können aktive AGs in eine der folgenden Kategorien einsortiert werden:
    • Politische-AG (diskutieren und entwickeln politische Themen)
    • Organisations-AG (organisieren verwaltungsbezogene Aufgaben, z.B. Wiki, Prozesse etc.)
    • Koordinations-Stellen (Informationsknotenpunkte für gleichartige AG innerhalb eines Strangs z. B. zur gegenseitigen Information, zur Arbeitsteilung, Vermeidung von Redundanzen usw., Koordination Kommunikation, Koordination IT, usw.)
  • Dieser Entwurf des AG-Leitfadens (V 1.0) basiert auf dem Wunsch, dieBasis als einzigartig und vielfältig zu erhalten. Der Verfasser/die Unterstützer des Entwurfs (V 1.0) erkennen die Notwendigkeit der Organisation der AG, lehnen aber autoritäre oder hierarchische Strukturen ab. Parteistrukturen und Delegiertensysteme der Altparteien sind in der dieBasis unerwünscht und widersprechen fundamental der basisdemokratischen Beteiligung.

Leitfaden AG[Bearbeiten]

  1. Eine Arbeitsgemeinschaft der Partei dieBasis hat mindestens drei Mitglieder und wird mit dem „Registrierungsformular“ eingereicht.
  2. Es wird geprüft, ob Name und Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Satzung entsprechen. Die Gründung von Arbeitsgemeinschaften darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden, insbesondere dann, wenn Name oder Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft nicht der Satzung entsprechen.
  3. Gibt es bei Antrag auf Gründung bereits eine andere Arbeitsgemeinschaft, die einen gleichen oder ähnlichen Namen oder eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit hat, darf den Gründern der neuen Arbeitsgemeinschaft empfehlen werden, sich der bestehenden Arbeitsgemeinschaft anzuschließen. Können oder wollen die Basistas sich nicht der bestehenden Arbeitsgemeinschaft anschließen, müssen sie das begründen. Die Gründe müssen sachlich und inhaltlich richtig und nachvollziehbar sein. Die Struktur Koordination wird dann der Gründung einer weiteren Arbeitsgemeinschaft mit gleichem oder ähnlichem Namen oder einer gleichen oder ähnlichen Tätigkeit zustimmen.
  4. Die Arbeitsgemeinschaft kann nach Bestätigung durch die Aufnahme in die AG-Übersicht als ordentliche Arbeitsgemeinschaft der Partei dieBasis nach Punkt 2 eine Email-Adresse bei der IT im Ticket System beantragen. Eine bestätigte Arbeitsgemeinschaft wird ihre Wikiseite unter einem besonderen für ordentliche Arbeitsgemeinschaften vorbehaltenen Namensraum führen und auf der Übersicht aller aktiver Arbeitsgemeinschaften verlinkt.
  5. Jede Arbeitsgemeinschaft wird wie nachfolgend kategorisiert:
    1. Politische-AG (ihre Mitglieder diskutieren und entwickeln politische Themen)
    2. Organisations-AG (ihre Mitglieder organisieren verwaltungsbezogene Aufgaben, z. B. Wiki, IT, Flyer, Plakate etc.)
  6. Jede Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtet, zum Monatsletzten eines jeden Kalenderquartals einen kurzen Tätigkeitsbericht an die zugehörige Koordinationsgruppe einzureichen und auf der Wikiseite der Arbeitsgemeinschaft zu veröffentlichen. Kommt die Arbeitsgemeinschaft dieser Verantwortung nicht nach und erhält die zugehörige Koordinationsgruppe auch nach Bitte der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft nach Ablauf eines vierwöchigen Zeitfensters keinen Tätigkeitsbericht vorgelegt, ist die zugehörige Koordinationsgruppe berechtigt, die Arbeitsgemeinschaft auf inaktiv setzen zu lassen. In diesem Fall wird ihre Wikiseite auf den Namensraum der inaktiven Arbeitsgemeinschaften verschoben und ihre Email-Adresse gelöscht. Mitglieder können jederzeit beantragen, inaktive Arbeitsgemeinschaft wieder in den Status aktiv zu setzen. Hierfür gelten die Bestimmungen wie bei Neugründung.
  7. Beendet eine Arbeitsgemeinschaft ihre Tätigkeit, wird sie das der zugehörigen Koordinationsgruppe rechtzeitig in geeigneter Weise durch ihre Koordinatoren mitteilen.

Anmerkungen zu diesem Leitfaden[Bearbeiten]

Vielen Dank an die Piraten, die sensationelle Vorarbeit gemacht haben. Unser Vorschlag des Leitfadens liegt nun in der ersten Fassung (V 1.0) vor. Sie ist absichtlich kurz und übersichtlich gehalten. Eventuelle Regelungslücken nimmt der libertäre Entwurf in Kauf. Es obliegt der Erprobung der Handelnden oder sonst beteiligten Mitgliedern, diesen Leitfaden, sofern erforderlich, zu ergänzen. Wunsch der Verfasser wäre es, dabei aber immer möglichst wenig zu regeln (libertärer Ansatz).

AG Anmelde­ und Aktualisierungsformular[Bearbeiten]

Hier das Anmelde­ und Aktualisierungsformular

Mitglieder[Bearbeiten]

  • Jens
  • Sandra
  • Christian

uvm.