Kreisverband Altmarkkreis Salzwedel: Unterschied zwischen den Versionen

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<br>Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich zu einem festen Termin am 3. Samstag im Monat März statt. <br>Die Einberufung geht den Kreis-/Ortsverbänden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen zu. Sofern und solange sich innerhalb des Gebietes des Kreisverbandes noch Ortsverbände gegründet haben, <br>erfolgt die Einberufung direkt an die Mitglieder des Kreisverbandes. Die Einladung wird durch Übersendung in elektronischer Form (E-Mail), oder postalisch zugestellt..</div></div>
<br>Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich zu einem festen Termin am 3. Samstag im Monat März statt. <br>Die Einberufung geht den Kreis-/Ortsverbänden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen zu. Sofern und solange sich innerhalb des Gebietes des Kreisverbandes noch Ortsverbände gegründet haben, <br>erfolgt die Einberufung direkt an die Mitglieder des Kreisverbandes. Die Einladung wird durch Übersendung in elektronischer Form (E-Mail), oder postalisch zugestellt..</div></div>
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