AG Sachstandanfrage: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „== AG Sachstandsanfrage == Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Die AG Sachstandsanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen. dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außer…“)
 
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Deshalb haben sich hier Menschen zusammengefunden um entsprechende Bitten um Klärung von Fragen zu formulieren. Eine entsprechende Nachbereitung der Anfragen wird dabei mitverfolgt und veröffentlicht.
Deshalb haben sich hier Menschen zusammengefunden um entsprechende Bitten um Klärung von Fragen zu formulieren. Eine entsprechende Nachbereitung der Anfragen wird dabei mitverfolgt und veröffentlicht.
Selbstverständlich freuen wir uns über rege Beteiligung und Vorschläge zu solchen Anfragen auch aus der Bevölkerung. Hierzu wurde ein entsprechendes Onlineformular eingerichtet.


Gerne dürfen bisher gestellte Gruppenanfragen für Einzelanfragen übernommen werden.
Gerne dürfen bisher gestellte Gruppenanfragen für Einzelanfragen übernommen werden.

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