AG Sachstandanfrage: Unterschied zwischen den Versionen

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Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.


Die AG Sachstandsanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen.
Die AG Sachstandanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen.


dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außerparlamentarischen Raum, die Fragen haben, die vielleicht schon an verschiedensten Stellen in Bearbeitung sind.  
dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außerparlamentarischen Raum, die Fragen haben, die vielleicht schon an verschiedensten Stellen in Bearbeitung sind.  

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