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Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. | Art 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. | ||
Die AG | Die AG Sachstandanfrage befasst sich mit politischen Themen und formuliert Wissensanfragen nach Art 17 GG an Abgeordnete und zuständige Stellen. | ||
dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außerparlamentarischen Raum, die Fragen haben, die vielleicht schon an verschiedensten Stellen in Bearbeitung sind. | dieBasis und deren Mitglieder als auch der Großteil der Bevölkerung befinden sich im außerparlamentarischen Raum, die Fragen haben, die vielleicht schon an verschiedensten Stellen in Bearbeitung sind. |