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== Demokratieprinzip == | == Demokratieprinzip == | ||
* Art. 20 GG: | * Art. 20 GG: | ||
(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.<br> | (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.<br> | ||
(2)Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. | (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. | ||
Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,<br> | Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,<br> | ||
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. | der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. | ||
* Art. 28 GG: | * Art. 28 GG: | ||
(1)Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern | (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern | ||
muss den Grundsätzen des republikanischen, | muss den Grundsätzen des republikanischen, | ||
demokratischen und sozialen Rechtsstaates im | demokratischen und sozialen Rechtsstaates im |