Planung und Durchführung einer Kreismitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 134: Zeile 134:
Der Versammlungsleiter kann zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen. Er kann Mitgliedern auch außerhalb der Rednerliste das Wort erteilen, wenn es für die Versammlung hilfreich ist.
Der Versammlungsleiter kann zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen. Er kann Mitgliedern auch außerhalb der Rednerliste das Wort erteilen, wenn es für die Versammlung hilfreich ist.


== § 4 Wahlen ==
== Wahlen ==
=== Wahl des Wahlleiters ===  
=== Wahl des Wahlleiters ===  
Bei Neu- oder Nachwahlen braucht es einen Wahlleiter. Der Versammlungsleiter ruft also zur Wahl des Wahlleiters auf. Der Wahlleiter kann ebenfalls ein Gast sein, was den Vorteil hat, dass dieser nicht gleichzeitig die Wahl leiten und selber wählen muss und evtl. auch eine gewisse Neutralität verkörpert. Der bisherige Versammlungsleiter kann auch zum Wahlleiter gewählt werden. <br>
Bei Neu- oder Nachwahlen braucht es einen Wahlleiter. Der Versammlungsleiter ruft also zur Wahl des Wahlleiters auf. Der Wahlleiter kann ebenfalls ein Gast sein, was den Vorteil hat, dass dieser nicht gleichzeitig die Wahl leiten und selber wählen muss und evtl. auch eine gewisse Neutralität verkörpert. Der bisherige Versammlungsleiter kann auch zum Wahlleiter gewählt werden. <br>
Zeile 149: Zeile 149:
=== Wahl der Stimmenzähler ===
=== Wahl der Stimmenzähler ===
Zur Auszählung der Stimmen werden mind. 2 Teilnehmer benötigt, die die Stimmen zählen. Der Wahlleiter ruft also zur Wahl von zwei Stimmenzählern auf. Die Stimmenzähler können ebenfalls Gäste sein oder Mitglieder, die sich nicht zur Wahl stellen wollen. Gäste können bei der Auszählung neutraler sein. Die Stimmenzähler haben die Aufgabe, bei schriftlicher Wahl die Stimmen auszuzählen und dem Wahlleiter das Ergebnis mitzuteilen, bei offenen Abstimmungen die Handzeichen zu zählen bzw. zu kontrollieren.
Zur Auszählung der Stimmen werden mind. 2 Teilnehmer benötigt, die die Stimmen zählen. Der Wahlleiter ruft also zur Wahl von zwei Stimmenzählern auf. Die Stimmenzähler können ebenfalls Gäste sein oder Mitglieder, die sich nicht zur Wahl stellen wollen. Gäste können bei der Auszählung neutraler sein. Die Stimmenzähler haben die Aufgabe, bei schriftlicher Wahl die Stimmen auszuzählen und dem Wahlleiter das Ergebnis mitzuteilen, bei offenen Abstimmungen die Handzeichen zu zählen bzw. zu kontrollieren.
== • Einschub: Wählbarkeit ==
== • Einschub: Wählbarkeit ==
Für ein Amt in einem Kreisvorstand können grundsätzlich alle Mitglieder des Kreisverbandes gewählt werden, es sei denn, Deine Kreissatzung enthält besondere Anforderungen, z.B. an die Dauer der Mitgliedschaft im Kreisverband bzw. in der Partei. Die Kreissatzung sollte deshalb daraufhin geprüft werden. Enthält sie Voraussetzungen zur Wählbarkeit, so sind diese bei jedem Bewerber zu prüfen und abzufragen!
Für ein Amt in einem Kreisvorstand können grundsätzlich alle Mitglieder des Kreisverbandes gewählt werden, es sei denn, Deine Kreissatzung enthält besondere Anforderungen, z.B. an die Dauer der Mitgliedschaft im Kreisverband bzw. in der Partei. Die Kreissatzung sollte deshalb daraufhin geprüft werden. Enthält sie Voraussetzungen zur Wählbarkeit, so sind diese bei jedem Bewerber zu prüfen und abzufragen!
Editor
70

Bearbeitungen

Navigationsmenü