WiR-Prinzip

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Das WiR-Prinzip[Bearbeiten]

Das WiR-Prinzip stellt die Menschen in den Ortsverbänden in den Mittelpunkt der politischen Entscheidungsfindung. Es basiert auf der Idee der Schwarmintelligenz und setzt diese konsequent um. Die Machtbegrenzung zentraler Positionen/Funktionen liegt so in der Form der Organisation und muss nicht mittels Hilfskonstruktionen implementiert werden, die ihrerseits wieder zu mächtig werden könnten.

Für den damit einhergehenden liebevollen Umgang miteinander im Sinne der Achtsamkeit werden hilfreiche Regeln beschrieben und unterstützende Seminare entwickelt und angeboten. Damit erfolgt eine konsequente Abkehr von der hierarchischen Organisationsform der Pyramide (entspricht dem ICH-Prinzip) hin zu einem dienstleistungsorientierten Strukturmodell ohne funktionale Machtzuweisung, das einem Wagenrad ähnelt. Die Idee der Subsidiarität wird so konsequent umgesetzt, Probleme werden in allen Fällen dort entschieden, wo sie entstehen. Alle Entscheidungen, die Auswirkung auf die Menschen vor Ort haben, werden so von diesen mit entschieden.

Bildlicher Aufbau[Bearbeiten]

Das Rad - Photo by Jon Cartagena on Unsplash - Grundidee #1 des WiR-Prinzips ist die Kreisform. Alle Gliederungen sind als Wagenräder abbildbar, mit Nabe und Speichen

Das klassische Modell jeder Partei ist die Hierarchie-Pyramide. Jede aktuell in Deutschland (und vermutlich weltweit) aktive Partei ist so strukturiert. Unten ist die Basis, dort leben, lieben und leiden die Menschen, die dort bestehenden Probleme werden von Vielen unmittelbar gefühlt. Und oben sind die Wenigen, mit maximalem Abstand zu den Problemen der Vielen. Die Probleme „oben“ und „unten“ unterscheiden sich fundamental. Und solange Entscheidungen „oben“ getroffen werden wird sich „unten“ nichts ändern, denn es ist naheliegend, dass die Probleme umso weniger drängend sind, je weiter sie entfernt sind.

  • Grundidee #1 des WiR-Prinzips ist die Kreisform. Alle Gliederungen sind als Wagenräder abbildbar, mit Nabe und Speichen
Bundesverband (BV) in der Nabe als Dienstleister bei unsolidarischem Handeln der „Speichen“ – der Landesverbände (LV). Das Rad wird unrund laufen.
  • Grundidee #2 ist die Art und Weise, wie unsere postmodernen Gesellschaften funktionieren – als Dienstleistungsgesellschaft. Wir alle sind in irgendeiner Form Dienstleister für andere. Niemand ist völlig autark und könnte als Selbstversorger das Leben leben, das er/sei als „normal“ ansieht.

Ein Wagenrad ist nur funktionsfähig, solange sich alle Teile des Rades als Dienstleister für alle anderen Teile verstehen.

Dreht sich die Nabe nicht entsprechend ihrer Aufgabe, dann können die Speichen nichts ausrichten, eher brechen sie als dass sich das Rad bewegt.

Sind die Speichen nicht stabil und tragen ihren Teil zum Ganzen bei, dann nützt eine gut geschmierte Nabe alleine auch nichts.

Weiterhin kann durch dieses Modell das Prinzip des solidarischen Handels unkompliziert abgebildet werden: Fühlen sich einige Speichen wichtiger als andere, dann wird nicht nur bildlich die Symmetrie gestört – das Rad läuft unrund.

Organisatorische Grundidee[Bearbeiten]

Bild: Nils Pfläging/Silke Hermann, „Zellstrukturdesign. Eine neue Sozialtechnologie, die unternehmerischer Wertschöpfung Flügel verleiht“, Vahlen Verlag, München 2020, ISBN 978-3-8006-6241-8

Die politische Willensbildung geht in diesem Modell von den Ortsverbänden (OV) aus. Alle Gliederungen der Partei haben die Aufgabe, den OV ihr selbstständiges Arbeiten zu ermöglichen. Erster Ansprechpartner für die OV sind die Kreisverbände (KV). Diese können nur dann ihre Aufgaben gut erfüllen, wenn die Dienstleistung des jeweiligen Landesverbandes in guter Qualität erbracht wird. Und die LV sind auf die Dienstleitung des BV angewiesen.

Eine passende Darstellung aus dem Bereich der Wirtschaft beschreibt die grundsätzlichen Aufgaben: Das Zentrum (die Nabe) ist Dienstleister und wird entsprechend ihres Auftrages tätig, darüber hinaus jedoch nur auf Anfrage der Speichen. Die Leistung der Nabe wird von den Speichen (den LV) vergütet.

Die Speichen sind nah am „Kunden“, dem Mitglied oder Wähler. Sie sind verantwortlich für ihre Tätigkeiten und autonom tätig.

Den Ortsverbänden (OV) fällt damit die Rolle der Entscheidungsgebung zu. Daraus resultierend sind ihre Aufgaben u.a.:

  • Politische Willensbildung vor Ort in allen politischen Fragen auf allen Ebenen (Bund/Land/Kreis).
  • Organisation und Durchführung von Info-Veranstaltungen und Diskussionsrunden zu allen entscheidenden politischen Fragen zur Entscheidungsfindung für alle Mitglieder eines Ortsverbandes.
  • Organisation und Durchführen von nachfolgenden Abstimmungen zu allen entscheidenden politischen Fragen unter Einsatz moderner digitaler Techniken für alle Teilnehmer der am Vortag durchgeführten Diskussions- und Info-Veranstaltungen. (Stichwort: Beispiel Democracy-App)
  • Organisation und Durchführen von Wahlen/Wahlveranstaltungen
  • Bürgerforen ins Leben rufen zur Richtung der politischen Arbeit (Themen aufgreifen, die auch Nicht-Mitglieder bewegen)
  • Mitgliederbetreuung
  1. Mitglieder verifizieren und betreuen
  2. Mitgliedsbeiträge einziehen und verwalten
  • Geeignete Personen für die Facharbeit im Kreisverband und in Arbeitsgruppen/Ausschüssen benennen
  • Kandidatenvorauswahl für Ortsparlamente und Kreistage mittels systemischen Konsensierens

Alle „Abgeordneten“ der Partei in allen Parlamenten sind an das Votum der OV gebunden. Dadurch sind sie „Lobbyisten“ der Partei und weniger erpressbar.

Die Aufgaben und die Bedeutung der OV werden gegenüber dem heutigen Zustand massiv erweitert. Dazu benötigen sie Geld. Die Finanzströme müssen daher gegenüber herkömmlichen Parteien umgedreht werden. Die OV haben die Finanzhoheit. Die Einflussmöglichkeiten der OV auf die „hohe“ Politik nimmt erheblich zu, die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort nehmen gegenüber heute erheblich zu. Das wird dazu führen, dass sich wieder vermehrt engagierte und fähige Menschen vor Ort engagieren werden und nicht mehr ihre Karriere im Landes- oder Bundesverband suchen. Denn dort werden zukünftig Menschen mit ausgeprägtem Dienstleistungsdenken gefragt sein.

Organisatorischer Rahmen[Bearbeiten]

• Die maximale Größe eines Ortsverbandes soll 200 Personen nicht überschreiten. Wird diese Anzahl überschritten, dann kommt es zu einer "Zellteilung", der OV halbiert sich. Dadurch wird vermieden, das übermächtige OV entstehen, die ganze Landkreise oder gar Bundesländer dominieren könnten. Außerdem wird aufgrund der hohen Anzahl an OV‘en die Unterwanderung der Partei in endlicher Zeit unmöglich.

• Jeder Ortsverband hat ab dem 32. Mitglied eine Stimme im Kreisverband, mit jeweils 32 weiteren Mitgliedern erhöht sich die Stimmenanzahl um 1. Die maximale Stimmenanzahl eines Ortsverbandes im KV beträgt 8. Dies gilt nur für den Fall von Delegiertenwahlen. Grundsätzlich ist es möglich und anzustreben, dass jedes Mitglied an Abstimmungen teilnehmen kann und somit jede Stimme Gewicht hat.

• Die OV schlagen geeignete Personen für die Delegation in den Kreisverband (KV) vor. Die letztendliche Auswahl der KV-Mitglieder erfolgt durch alle beteiligten OV eines Landkreises respektive Wahlkreises in geheimer Abstimmung. Die Delegation erfolgt immer zeitlich befristet und wird gegebenenfalls verlängert.

• Die Finanzierung der Arbeit der KV wird durch einen Teil der Mitgliedsbeiträge realisiert, die in Form eines fixen und eines variablen Betrags an diese Gliederung weitergereicht wird. Der fixe Anteil dient der Deckung der unumgänglichen laufenden Kosten. Der variable Anteil wird zum Ende eines Kalenderjahres ausbezahlt, wenn die Dienstleistung des KV im abgelaufenen Kalenderjahr in guter Qualität erbracht worden ist. Teilbeträge können unterjährig ausbezahlt werden. Dadurch werden die OV in die Lage vesetzt, eine benötigte Dienstleistung (z.B. Flyergestaltung) extern einzukaufen, falls die Dienstleistung vom KV nicht erbracht wird.

• Die Kreisverbände sind Dienstleister der OV, sie ermöglichen diesen selbstständiges Arbeiten.Die KV schlagen geeignete Personen für die Delegation in den LV vor. Die letztendliche Auswahl der LV-Mitglieder erfolgt durch alle beteiligten KV eines Bundeslandes in geheimer Abstimmung. Die Delegation erfolgt immer zeitlich befristet und wird gegebenenfalls verlängert

• Die Finanzierung der Arbeit der LV wird durch einen Teil der von den OV erhaltenen Zahlungen realisiert, die in Form eines fixen und eines variablen Betrages an diese Gliederung weitergereicht wird. Der fixe Anteil dient der Deckung der unumgänglichen laufenden Kosten. Der variable Anteil wird zum Ende eines Kalenderjahres ausbezahlt, wenn die Dienstleistung des LV im abgelaufenen Kalenderjahr in guter Qualität erbracht worden ist. Teilbeträge können unterjährig ausbezahlt werden.

• Landesverbände sind Dienstleister der Kreisverbände, sie ermöglichen diesen selbstständiges Arbeiten.Die LV schlagen geeignete Personen für die Delegation in den BV vor. Die letztendliche Auswahl der BV-Mitglieder erfolgt durch alle Landesverbände in geheimer Abstimmung. Die Delegation erfolgt immer zeitlich befristet und wird gegebenenfalls verlängert.

• Die Finanzierung der Arbeit des BV wird durch einen Teil der von den KV erhaltenen Zahlungen realisiert, die in Form eines fixen und eines variablen Betrages an diese Gliederung weitergereicht wird. Der fixe Anteil dient der Deckung der unumgänglichen laufenden Kosten. Der variable Anteil wird zum Ende eines Kalenderjahres ausbezahlt, wenn die Dienstleistung des BV im abgelaufenen Kalenderjahr in guter Qualität erbracht worden ist. Teilbeträge können unterjährig ausbezahlt werden.

• Der Bundesverband ist Dienstleister für die Landesverbände, er ermöglicht diesen selbständiges Arbeiten und ist nur für die Aufgaben zuständig, die sinnvollerweise zentral organisiert werden müssen.

Finanzen[Bearbeiten]

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden der Ortsverbände eines Landkreises werden buchhalterisch korrekt je OV verbucht, aber in einem gemeinsamen „Topf“ verwaltet. Sie werden verwendet wie folgt:

  • Deckung der laufenden Kosten unter Berücksichtigung von Mitgliederzahl und Höhe der regelmäßigen Mitgliedsbeiträge je OV
  • Entnahme größerer Beträge im Konsens mit den angeschlossenen OV (kein zuvor festgelegter Verteilerschlüssel)
  • Keine Vermögensanhäufung abseits von notwendigen Rücklagen nach Absprache mit den Schatzmeistern
  • Gegenseitiges Auditieren (sogenannte Crossaudits: OV1 prüft OV2 prüft OV3 prüft OV4 prüft OV1). Damit wird Korruption und die Bildung von Seilschaften verhindert.
  • Rechenschaftsberichte auf Grundlage dieser Audits an KV und LV

Anmerkung: Im Grundsatz gleiche Regeln bei KV und LV.


Linksammlung[Bearbeiten]

  1. Der Vortrag zum Nachlesen: Datei:DieBasis WiR-Zoom 2.16.pdf
  1. Link zum YouTube Vortrag: [1]
  2. Link zum Podcast: [2]