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(Die Seite wurde neu angelegt: „== Vorrede == Dies ist eine '''Handreichung''', keine Vorschrift! Sie soll den Kreisvorständen, die eine Kreismitgliederversammlung (KMV) planen, Anregungen und Hinweise geben. Sie gilt nicht für Wahlen für öffentliche Ämter, z.B. Listen für die Gemeinderatswahlen! Verfasser: Dietmar Ferger, Mitglied im LaVo BW == § 1 Einleitung == === Vorrang der Satzung und des Parteiengesetzes === Grundsätzlich gilt das, was in der jeweiligen '''Kreissatzung''…“) |
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== Vorrede == | == Vorrede == | ||
Dies ist eine '''Handreichung''', keine Vorschrift! Sie soll den Kreisvorständen, die eine Kreismitgliederversammlung (KMV) planen, Anregungen und Hinweise geben. | Dies ist eine '''Handreichung''', keine Vorschrift! Sie soll den Kreisvorständen, die eine Kreismitgliederversammlung (KMV) planen, Anregungen und Hinweise geben. | ||
Sie gilt nicht für Wahlen für öffentliche Ämter, z.B. Listen für die Gemeinderatswahlen! | Sie gilt nicht für Wahlen für öffentliche Ämter, z.B. Listen für die Gemeinderatswahlen!<br> | ||
Verfasser: Dietmar Ferger, Mitglied im LaVo BW | Verfasser: Dietmar Ferger, Mitglied im LaVo BW | ||
== § 1 Einleitung == | == § 1 Einleitung == | ||
=== Vorrang der Satzung und des Parteiengesetzes === | === Vorrang der Satzung und des Parteiengesetzes === | ||
Grundsätzlich gilt das, was in der jeweiligen '''Kreissatzung''' steht. Diese Handreichung kann natürlich nicht auf alle Besonderheiten einzelner Satzungen eingehen. Deshalb sollte auch immer ein ausgedrucktes Exemplar der Satzung vor Ort sein und jemand, der sich in der Satzung etwas auskennt, um im Zweifelsfall in der Satzung nachzuschauen. | Grundsätzlich gilt das, was in der jeweiligen '''Kreissatzung''' steht. Diese Handreichung kann natürlich nicht auf alle Besonderheiten einzelner Satzungen eingehen. Deshalb sollte auch immer ein ausgedrucktes Exemplar der Satzung vor Ort sein und jemand, der sich in der Satzung etwas auskennt, um im Zweifelsfall in der Satzung nachzuschauen.<br> | ||
Steht zu der Frage nichts in der Kreissatzung und gibt auch die Landes- und Bundessatzung keine Antwort, entscheidet die Versammlung auf Grundlage des Parteiengesetzes, dessen Kenntnis immer von Vorteil ist. | Steht zu der Frage nichts in der Kreissatzung und gibt auch die Landes- und Bundessatzung keine Antwort, entscheidet die Versammlung auf Grundlage des '''Parteiengesetzes''', dessen Kenntnis immer von Vorteil ist. | ||
=== Ideal und Wirklichkeit === | === Ideal und Wirklichkeit === | ||
Diese Handreichung beschreibt die „perfekte Kreismitgliederversammlung“ – die es natürlich nirgends gibt und auch nicht geben wird. In der Praxis werden immer Kompromisse gemacht, denn es wird immer den einen oder anderen Punkt geben, der etwas anders verläuft als das Ideal. | Diese Handreichung beschreibt die „perfekte Kreismitgliederversammlung“ – die es natürlich nirgends gibt und auch nicht geben wird. In der Praxis werden immer Kompromisse gemacht, denn es wird immer den einen oder anderen Punkt geben, der etwas anders verläuft als das Ideal.<br> | ||
Das ist grundsätzlich auch nicht tragisch, denn es gilt immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alle Mitglieder mit der Durchführung der Kreismitgliederversammlung einverstanden sind, die grundlegenden Punkte erfüllt wurden und ein Protokoll erstellt wurde, das den Basisanforderungen an ein Protokoll genügt, ist das Ergebnis auch gültig. | Das ist grundsätzlich auch nicht tragisch, denn es gilt immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alle Mitglieder mit der Durchführung der Kreismitgliederversammlung einverstanden sind, die grundlegenden Punkte erfüllt wurden und ein Protokoll erstellt wurde, das den Basisanforderungen an ein Protokoll genügt, ist das Ergebnis auch gültig.<br> | ||
Trotzdem gilt es natürlich, dass wir innerparteilich auch das tun, was wir von den Behörden verlangen, nämlich rechtssicher und sorgfältig zu arbeiten, und dass wir uns professionalisieren. Und natürlich wollen wir eine Kreismitgliederversammlung auch so rechtssicher machen, dass sie einer Anfechtung standhält. | Trotzdem gilt es natürlich, dass wir innerparteilich auch das tun, was wir von den Behörden verlangen, nämlich rechtssicher und sorgfältig zu arbeiten, und dass wir uns professionalisieren. Und natürlich wollen wir eine Kreismitgliederversammlung auch so rechtssicher machen, dass sie einer Anfechtung standhält.<br> | ||
Jede Kreismitgliederversammlung steht also im Spannungsfeld zwischen Ideal und Wirklichkeit, wichtig ist aber, dass sie durchgeführt wird und in einer angemessenen Zeit zu einem für möglichst alle Mitglieder befriedigenden Ergebnis kommt. Es ist also nicht tragisch, wenn nicht alle in dieser Handreichung aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. | Jede Kreismitgliederversammlung steht also im Spannungsfeld zwischen Ideal und Wirklichkeit, wichtig ist aber, dass sie durchgeführt wird und in einer angemessenen Zeit zu einem für möglichst alle Mitglieder befriedigenden Ergebnis kommt. Es ist also nicht tragisch, wenn nicht alle in dieser Handreichung aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. | ||
=== Die gelungene KMV === | === Die gelungene KMV === | ||
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== § 2 Vorbereitungen für die KMV == | == § 2 Vorbereitungen für die KMV == | ||
=== Satzungsänderungen - Vorbereitung vor der Einladung === | === Satzungsänderungen - Vorbereitung vor der Einladung === | ||
Wenn Satzungsänderungen geplant sind, soll dies optimal zwei bis drei Monate vor der KMV vorbereitet werden. | Wenn Satzungsänderungen geplant sind, soll dies optimal zwei bis drei Monate vor der KMV vorbereitet werden.<br> | ||
Wenn keine komplett neue Satzung entstehen soll, empfiehlt es sich, eine '''Gegenüberstellung''' der zu ändernden Abschnitte zu erstellen. Dann können diese bei der KMV abschnittsweise aufgerufen und diskutiert werden und Änderungsanträge können eindeutig zugeordnet werden. | Wenn keine komplett neue Satzung entstehen soll, empfiehlt es sich, eine '''Gegenüberstellung''' der zu ändernden Abschnitte zu erstellen. Dann können diese bei der KMV abschnittsweise aufgerufen und diskutiert werden und Änderungsanträge können eindeutig zugeordnet werden.<br> | ||
Eine Muster-Gegenüberstellung findest Du im Anhang. | Eine Muster-Gegenüberstellung findest Du im Anhang. <br> | ||
Es gibt es zur Vorbereitung zwei sinnvolle und sichere Vorgehen: | Es gibt es zur Vorbereitung zwei sinnvolle und sichere Vorgehen: | ||
# | # Der Vorstand und evtl. einige Mitglieder erarbeiten die Änderungen der Satzung und schreiben eine Gegenüberstellung bzw. eine neue Satzung, die sie zwei bis drei Wochen vor dem Versand der Einladung den Mitgliedern zusenden und diese einladen, Ergänzungen und Änderungswünsche und -anträge bis zum Tag des Versandes der Einladungen einzureichen. | ||
# | # Der Vorstand lädt zwei bis drei Monate vor der KMV alle Mitglieder ein, sich an der Erarbeitung einer neuen Satzung zu beteiligen, und erarbeitet mit den sich meldenden Mitgliedern die Neufassung der Satzung. Der so entstandene Entwurf wird zwei bis drei Wochen vor der Einladung an alle Mitglieder versendet mit der Einladung, Ergänzungen und Änderungswünsche und -anträge bis zum Tag des Versandes der Einladungen einzureichen. | ||
In beiden Fällen muss der bis zum Tag des Versandes der Einladung entstandene '''Satzungsentwurf''' bzw. '''alle Änderungsanträge''' den Mitgliedern mit der Einladung zugesendet werden. | In beiden Fällen muss der bis zum Tag des Versandes der Einladung entstandene '''Satzungsentwurf''' bzw. '''alle Änderungsanträge''' den Mitgliedern mit der Einladung zugesendet werden.<br> | ||
Es ist sinnvoll, die Mitglieder in der Einladung zu bitten, die Satzungsänderung ausgedruckt und mit ihren Notizen versehen zur KMV mitzubringen. | Es ist sinnvoll, die Mitglieder in der Einladung zu bitten, die Satzungsänderung ausgedruckt und mit ihren Notizen versehen zur KMV mitzubringen. | ||
=== Einladung === | === Einladung === | ||
Bitte schau in Eure Satzung, welche Fristen dort für die Einladung enthalten sind. Diese Fristen sind '''unbedingt''' einzuhalten! | Bitte schau in Eure Satzung, welche Fristen dort für die Einladung enthalten sind. Diese Fristen sind '''unbedingt''' einzuhalten!<br> | ||
Eingeladen werden müssen alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladungsfrist '''Mitglied des Kreisverbandes''' sind. Das sind alle Mitglieder, die ihm zugeordnet sind, i.d.R. die Mitglieder, die im Kreisgebiet ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, es sei denn, sie sind auf Antrag offiziell einem anderen Kreisverband zugeordnet worden, dann haben sie auf der KMV kein Stimmrecht und müssen nicht eingeladen werden. | Eingeladen werden müssen alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladungsfrist '''Mitglied des Kreisverbandes''' sind. Das sind alle Mitglieder, die ihm zugeordnet sind, i.d.R. die Mitglieder, die im Kreisgebiet ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, es sei denn, sie sind auf Antrag offiziell einem anderen Kreisverband zugeordnet worden, dann haben sie auf der KMV kein Stimmrecht und müssen nicht eingeladen werden. | ||
Steht in der Satzung, dass die Einladung schriftlich erfolgen muss, so musst Du einen Brief an alle Mitglieder schreiben. Steht dort eine andere Formulierung (z.B. „in Textform“ oder „per Email“), so ist eine Einladung per Email ausreichend. Verwendet werden muss die letzte vom Mitglied offiziell angegebene Email-Adresse – es empfiehlt sich, das Versandprotokoll zu speichern um den Versand der Emails im Zweifelsfalle nachweisen zu können. | Steht in der Satzung, dass die Einladung schriftlich erfolgen muss, so musst Du einen Brief an alle Mitglieder schreiben. Steht dort eine andere Formulierung (z.B. „in Textform“ oder „per Email“), so ist eine Einladung per Email ausreichend. Verwendet werden muss die letzte vom Mitglied offiziell angegebene Email-Adresse – es empfiehlt sich, das Versandprotokoll zu speichern um den Versand der Emails im Zweifelsfalle nachweisen zu können. |